Freies WLAN in Deutschland

Kategorie: Breitband

Es war ein allseits ungeliebtes Risiko, das auch zu heftigen Diskussionen in der großen Koalition auf Bundesebene geführt hat: die Störerhaftung. In einem neuen Gesetzesentwurf, der schon im kommenden Herbst verabschiedet werden soll, wirderfolgt die lange fällige Klarstellung für WLAN-Anbieter: Private und nebengewerbliche Anbieter würden damit zukünftig ebenfalls das Providerprivileg gewerblicher Anbieter erhalten.

Bisher war es so, dass Anbieter eines freien WLAN-Hotspots, etwa ein Café-Betreiber, unter Umständen für das Surfverhalten seiner Nutzer haften musste. Hat sich ein Kunde im Café etwa illegal Filme oder Musik heruntergeladen, konnte der Betreiber verantwortlich gemacht werden. Es war eine große Zahl entsprechender Abmahnungen zu verzeichnen.

Dass damit jetzt Schluss ist, liegt auch am Europäischen Gerichtshof. In einem Gutachten befand der der Genralanwalt beim EuGH, dass der Betreiber des Anschlusses nicht haftet, wenn ein Dritter über einen Internetanschluss eine Straftat begeht. Ein Gesetzesentwurf aus dem Wirtschaftsministerium von Sigmar Gabriel zum Thema wurde im letzten September 2015 noch heftig kritisiert, da die umstrittene Störerhaftung nicht eindeutig genug eingeschränkt wurde. Das ist jetzt Makulatur.

Mit der Abschaffung der Störerhaftung ist Deutschland ein gutes Stück weiter auf dem Weg, seinen Bürgern mehr öffentliche Netzwerke zur Verfügung zu stellen. Die Störerhaftung galt hierzulande als Hauptgrund dafür, dass es in Deutschland weniger frei zugängliche WLAN-Netze gibt als in vielen anderen Ländern. Jetzt ist der Weg frei für ein flächendeckendes öffentliches WLAN-Netz.

In Berlin sollen zu Beginn der Fußball-Europameisterschaft 100 Sendemasten an den Start gehen, die den Bürgern und Touristen freies WLAN in der Stadt ermöglichen sollen. Damit schließt Berlin die Lücke zu anderen europäischen Großstädten.

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