Berlin Design Innovation Challenge 2024

© Projekt Zukunft

Formatwettbewerb Berlin Design Innovation Challenge – Internationale Aufmerksamkeit und Community-Building innerhalb der Berliner Designszene

Design ist mehr als ästhetische Gestaltung: Design ist wesentlicher Treiber sektorenübergreifender Innovationsprozesse. Design und Usability sind dynamische Wachstums- und Innovationsfelder innerhalb der Berliner Wirtschaft. 

Wir wollen Berlin als international wettbewerbsfähigen und attraktiven Standort für die Designbranche stärken. Dazu braucht es einerseits eine stark vernetzte Community und ein solides Ökosystem innerhalb Berlins und andererseits Maßnahmen, die Berlin als Designstandort international sichtbar machen. 

Mit dem Wettbewerb prämiert Projekt Zukunft in den Kategorien “Internationale Aufmerksamkeit” und “Community-Building und Wissenstransfer” Formate, die genau hier ansetzen und die Berliner Designbranche auf das nächste Level heben.

Der Wettbewerb ein Pilotprojekt. Die Ergebnisse werden im Anschluss evaluiert, um daraus Ableitungen für die nächsten Jahre zu treffen.

Die Bewerbungsphase ist geschlossen.

Die Gewinner:innen:

Kategorie „Internationale Aufmerksamkeit“

  • Hatch Conference 2024 - dotiert mit 100.000 Euro 
  • HOLITOPIA 24 - dotiert mit 100.000 Euro 
  • Loops - dotiert mit 20.000 Euro 

Kategorie „Community Building und Wissenstransfer“

  • Projekt Service Design Berlin - dotiert mit 50.000 Euro 
  • iF Design Trend Conference 2024 - dotiert mit 50.000 Euro 
  • Berlin Design Circles - dotiert mit 25.000 Euro 
  • Zukunftsfähig durch nachhaltiges Gestalten – Ecodesign in Theorie & Praxis - dotiert mit 25.000 Euro 

 

Weitere Informationen zu den Gewinner:innen sind in der offiziellen Pressemitteilung zu finden.

Zeitrahmen

2. Januar 2024: Start der Einreichfrist für Bewerbungen

30. Januar 2024:  Ende der Einreichfrist

21. Februar 2024:  Bekanntgabe der Preisträger:innen

Preisgeld

In der Sparte „Internationale Aufmerksamkeit“ werden zwei Formate mit bis zu 100.000 € und eins mit bis zu 50.000 € prämiert.

In der Sparte „Community Building und Wissenstransfer“ zwei Formate bis zu 50.000 € und jeweils zwei bis zu 25.000 €.

Eine Mehrfachbewerbung eines Unternehmens/Vereins in beiden Sparten und Preisgeldkategorien ist möglich, eine Doppelauszeichnung hingegen nicht. 

Rahmenbedingungen

  • Bewerben können sich Unternehmen und Vereine vorzüglich mit Sitz in Berlin.
  • Das Format soll im Jahr 2024 in Berlin umgesetzt werden. 
  • Mindestens eine Referenz im Bereich Formatkonzeption- und Durchführung aus den letzten 3 Jahren. 

Der Wettbewerb ist offen für Konzepte aus allen Designdisziplinen (Produkt- und Industriedesign, UI/UX, Service Design, Raum/Interior, Kommunikation, etc.) mit Ausnahme von Modedesign und Gamedesign. 

Die Formate können im Rahmen bereits bestehender Veranstaltungen wie bspw. dem Gallery Weekend, der Berlin Art Week etc. stattfinden. Synergien mit anderen Partnern und Unternehmen zur Skalierung der Formate sind ausdrücklich erwünscht. Eine Doppelförderung aus öffentlichen Fördermitteln ist hingegen ausgeschlossen.

Wichtig: Es werden keine einzelnen Designer:innen mit individuellen Produkten oder Dienstleistungen ausgezeichnet, sondern Konzeptvorschläge, die für eine Vielzahl von Branchen:akteurinnen offenstehen. Dass die Formate öffentlich zugänglich sind bzw. beworben werden, ist Voraussetzung für eine Auszeichnung.

Internationale Aufmerksamkeit

In der Sparte „Internationale Aufmerksamkeit“ werden Formate ausgezeichnet, die die Berliner Designszene international sichtbar machen und gleichzeitig insbesondere für internationale (Fach-)Besucher:innen- und Teilnehmer:innen attraktiv sind und auch einen touristischen Mehrwert bieten.

Seit 2006 ist Berlin UNESCO City of Design. Diesem Namen möchten wir alle Ehre machen. Das Ökosystem aus Start-Ups, Wissenschaft und Kreativwirtschaft in Berlin zeichnet sich bereits durch diverse und internationale Stakeholder:innen aus. Doch was ist Berliner Design eigentlich und wie kann Berlin als internationaler Designstandort entsprechend in Szene gesetzt werden?

Konzeptvorschläge in der Kategorie „Internationale Aufmerksamkeit“ setzen sich mit diesen Fragestellungen auseinander und präsentieren entsprechende Lösungen.

Community-Building und Wissenstransfer

Design ist eine Schnittstellenbranche und ein Dreh- und Angelpunkt cross-sektoraler Innovationen. Damit Innovationen entstehen können, braucht es ein funktionierendes Ökosystem und einen kontinuierlichen Wissenstransfer innerhalb der Branche, aber auch über Branchengrenzen hinaus. 

In der Sparte „Community-Building und Wissenstransfer“ werden Formate ausgezeichnet, die insbesondere B2B-Bedarfe adressieren, aber auch Nachwuchsdesigner:innen die Möglichkeit geben, sich mit anderen Expert:innen und Unternehmen zu vernetzen, ihre eigene Arbeit zu professionalisieren und branchenübergreifende Fragestellungen zu adressieren. 

Kriterien der Projektauswahl

Förderbedarf: Das Format adressiert einen oder mehrere relevante Förderbedarfe innerhalb der Branche. Der Bedarf ist nachvollziehbar dargelegt. 

Nutzen / Mehrwert: Das Format ist so konzipiert, dass von einem Nutzen und Mehrwert für die Akteur:innen der Designbranche ausgegangen werden kann. Dabei kommt es vor allem auf eine zielgruppengerechte Ansprache, eine geeignete Anzahl und Relevanz beteiligter Akteur:innen und/oder die Einbindung der Community an.

Trends: Das Format berücksichtigt relevante, zeitgemäße und zukunftsgewandte Trends und Branchenthemen.

Eigenständigkeit und Pilotcharakter: Das Format zeichnet sich durch Originalität aus und wählt neue konzeptionelle und/oder inhaltliche Ansätze. 

Umsetzbarkeit: Das Format ist realisierbar, angemessen und von hoher Qualität und lässt einen effizienten Einsatz des Preisgeldes erwarten. Dies geht aus dem Zeit- und Kostenplan hervor. 

Was ist einzureichen bzw. anzugeben?

  • Bitte geben Sie zunächst an, für welche Kategorie (Internationale Aufmerksamkeit oder Community-Building und Wissenstransfer) Sie einen Beitrag einreichen wollen. 
  • In der Bewerbung sollen die obenstehenden Kriterien der Projektauswahl adressiert werden. 
  • Moodboard bzw. visuelle Darstellung des Formats
  • Vorläufiger Kostenplan
  • De-Minimis-Erklärung 

Teilnahmebedingungen

Alle Rechte an dem Wettbewerbsbeitrag bleiben bei dem/der Einsender:in. Die Einreichung von mehreren Wettbewerbsbeiträgen ist zulässig. Der/die Einsender:in haftet gegenüber der Ausrichtenden des Wettbewerbs dafür, dass der Wettbewerbsbeitrag/die Einreichung keine Rechte Dritter verletzt. Gegebenenfalls wird der/die Einsender:in die Ausrichtende des Wettbewerbs von allen Ansprüchen und möglichen entstehenden Aufwendungen freistellen, die von dritten Personen wegen einer Rechtsverletzung geltend gemacht werden können.

Der/die Einsender:in erklärt sich mit Abgabe der Einreichungsunterlagen einverstanden, dass die eingereichten Arbeiten (Fotomaterial etc.) im Rahmen der Bewerbung, Dokumentation und Berichterstattung zum Wettbewerb durch die Ausrichtenden und dessen Dienstleister des Wettbewerbs verwendet werden dürfen und räumt hierzu alle erforderlichen Nutzungsrechte ein.

Das Nutzungsrecht der Ausrichtenden ist nicht ausschließlich, aber zeitlich und räumlich unbeschränkt und bezieht sich auf alle bekannten und unbekannten Verwertungsarten. Der/die Ausrichtende des Wettbewerbs ist berechtigt, die im Rahmen des Wettbewerbs erlangten persönlichen Daten des Teilnehmenden, wie beispielsweise Namen oder Fotos, an Dritte weiterzugeben, etwa an Medien.

Sofern die Weitergabe nicht gewünscht ist, wird der/die Einreichende der Ausrichtenden des Wettbewerbs bei der Einreichung schriftlich mitteilen, auf welche Daten sich der Wunsch der Nichtweitergabe bezieht.

Bewerber:innen müssen darauf achten, dass durch eine Auszahlung des Preisgeldes, die De-Minimis Beihilfegrenze von 300.000€ innerhalb von drei Jahren nicht überstiegen wird. Auch Preisgelder fallen unter diese Förderung. Eine Förderung ist nicht zulässig, wenn für denselben Zuwendungszweck andere öffentliche Zuschüsse in Anspruch genommen werden (Kumulierungsverbot). De Minimis Wertgrenzen der Europäische Union (Stand 15.12.2023)

Ein Rechtsanspruch auf Gewährung eines Preisgeldes besteht nicht.

Im Falle einer Auszeichnung soll das Preisgeld in zwei Tranchen ausgezahlt werden. Die erste Tranche (50%) nach Veröffentlichung der Preisträger:innen sowie die zweite Tranche (50%) nach Stattfinden der Veranstaltung.

Die Gewinner:innen erklären sich dazu bereit, das Logo der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe sowie das von Projekt Zukunft bei der Umsetzung ihrer Konzepte zu verwenden.

Die Gewinner:innen erklären sich dazu bereit, sich für die Öffentlichkeitsarbeit der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe und/oder Projekt Zukunft zur Verfügung zu stellen (z.B. durch Interviews, Videos, begleitende Berichterstattung der Formate etc.).