Wettbewerb innovative Veranstaltungsformate 2023
Hintergrundbild: Jan Michalko für re:publica
Wettbewerb innovative Veranstaltungsformate zugunsten der Kreativ- und Medienwirtschaft
Berlin steht wie fast kein anderer Standort für eine vielfältige Medien- und Kreativlandschaft. Mit einem Wettbewerb wollen wir herausragende Veranstaltungskonzepte (B2B/ B2C), die eine medienwirksame Veranstaltung in 2023 in Berlin im Rahmen von bereits bestehenden Leuchtturmveranstaltungen (u.a. Berlin Design Week, Berlin Art Week, Gallery Weekend) oder in Feldern, die veranstaltungsbezogen noch stärker vertreten sein können (vorzugsweise: Werbung/ Digitalmarketing, Games/ VR/ Animation/ VFX/ Metaverse, Design) planen, mit Preisgeld (de Minimis Beihilfe) auszeichnen. Insgesamt stehen bis zu 750.000 Euro zur Verfügung. Geplant sind 10 Auszeichnungen.
Der Wettbewerb ist bereits beendet. Alle Informationen zu den Gewinner*innen-Formaten sind hier zu finden: https://projektzukunft.berlin.de/news/news-detail/and-the-winners-are-wettbewerb-innovative-formate
Zeitrahmen
17.03.3023: Bekanntmachung des Aufrufs/Start Einreichfrist
02.04.2023, 24 Uhr: Ende der Einreichfrist, danach digitale Jurysitzung
April 2023: Bekanntgabe der Preisträger:innen
Preisgeld
Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe/ Projekt Zukunft beabsichtigt, Preisgelder in Höhe von 25.000 bis 100.000 EUR für die überzeugendsten Wettbewerbsbeiträge auszuloben. So ist die Dotierung vorgesehen:
5 x 100.000 Euro
5 x 25.000 Euro
Die genaue Höhe des Preisgeldes ergibt sich aus dem eingereichten Kostenplan sowie der Bewertung der Kosten durch die Jury. Die Jury behält sich das Recht vor, begründete Abweichungen bei dem Preisgeld vorzunehmen.
Jury
Eine Jury wird die PreisträgerInnen aus den Wettbewerbsbeiträgen auswählen. Die Jury wird ExpertInnen mit langjähriger Erfahrung in der Kreativ- und Medienwirtschaft umfassen. Die diesjährige Jury ist:
- Nadine Jüdes, Abteilungsleiterin Digitale Wirtschaft/Startups, Berlin Partner
- Jürgen Schepers, Key Account Kreativ- und Digitalwirtschaft, IHK Berlin
- Helge Jürgens, Geschäftsführer New-Media-Förderung, Medienboard Berlin Brandenburg GmbH
- Tanja Mühlhans, Leitung Kreativ- und Medienwirtschaft, Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Voraussetzungen für die Teilnahme
- Vorschläge einreichen dürfen Unternehmen und Vereine vorzugsweise mit Sitz in Berlin.
- Die Veranstaltung soll in 2023 in Berlin stattfinden.
- Die Veranstaltung soll im Rahmen von bereits bestehenden Weeks/ Leuchtturmveranstaltungen (u.a. Berlin Design Week, Berlin Art Week, Gallery Weekend) in Berlin oder in Feldern, die veranstaltungsbezogen noch stärker in Berlin vertreten sein können (vorzugsweise: Design, Werbung/ Digitalmarketing, Games/ VR/ Animation/ VFX/ Metaverse) stattfinden.
- Mindestens 2 veranstaltungsähnliche Referenzen des einreichenden Unternehmens oder Vereins in den letzten 5 Jahren
- Erklärung De Minimis zum Download
- Erklärung EU Charta Grundrechte zum Download
Kriterien der Projektauswahl
- Eigenständigkeit des Formatvorschlags bezogen auf eine innovative Formatgestaltung sowie den Branchenbedarf
- Mehrwert des Wettbewerbsbeitrages für Berlin und die Unternehmen in Berlin
- Attraktivität des Wettbewerbsbeitrages für BesucherInnen (national/ international)
- Medienwirksamkeit des Wettbewerbsbeitrages
- Berücksichtigung von Nachhaltigkeit1 im Wettbewerbsbeitrag
- Umsetzbarkeit des Wettbewerbsbeitrages
- Geeigneter Locationvorschlag
1 Nachhaltig sind für uns Konzepte,
die in einem erheblichen Maße endliche, kostspielige oder dringend zu reduzierende Ressourcen schonen oder die Energieverbräuche deutlich reduzieren oder
die Prozesse nachhaltig(er) gestalten beispielsweise mit Ansätzen aus der Kreislaufwirtschaft oder dem Einbeziehen von NuzerInnen wünschen oder
die auf transparente Lieferketten setzen oder
die auf hohe soziale Standards und/oder Inklusion bei MitarbeiterInnen setzen oder Produkte mit gesellschaftlichem Mehrwert produzieren
Was ist einzureichen bzw. anzugeben?
- Bitte geben Sie zunächst an, für welche Kategorie (25.000 Euro oder 100.000 Euro) Sie einen Veranstaltungsvorschlag einreichen wollen.
- In der Bewerbung sollen das Format, die einzelnen Bestandteile sowie der Mehrwert für Berlin dargelegt werden. Falls ähnliche Formate bereits stattfanden sollen Bildnachweise eingebunden werden, während bei neuen Konzepten das Vorhaben durch ein Moodboard dargelegt werden soll.
- Es muss ein genauer Kostenplan eingereicht werden, der die einzelnen Formatbestandteile und deren jeweilige Kosten auflistet. Zudem sollen nach Möglichkeit Referenzen eingereicht werden. Darüber hinaus sind alle Auswahlkriterien inhaltlich zu untersetzen und Erklärungen zu De Minimis sowie zur Wahrung der EU Grundrechte Charta abzugeben.
Rahmenbedingungen
- Alle Rechte an dem Wettbewerbsbeitrag bleiben bei dem/der Einsender:in. Die Einreichung von mehreren Wettbewerbsbeiträgen ist zulässig.
- Der/die Einsender:in haftet gegenüber der Ausrichtenden des Wettbewerbs dafür, dass der Wettbewerbsbeitrag / die Einreichung keine Rechte Dritter verletzt.
- Gegebenenfalls wird der/die Einsender:in die Ausrichtende des Wettbewerbs von allen Ansprüchen und möglichen entstehenden Aufwendungen freistellen, die von dritten Personen wegen einer Rechtsverletzung geltend gemacht werden können.
- Der/die Einsender:in erklärt sich mit Abgabe der Einreichungsunterlagen einverstanden, dass die eingereichten Arbeiten (Fotomaterial etc.) im Rahmen der Bewerbung, Dokumentation und Berichterstattung zum Wettbewerb durch die Ausrichtenden und dessen Dienstleister des Wettbewerbs verwendet werden dürfen und räumt hierzu alle erforderlichen Nutzungsrechte ein. Das Nutzungsrecht der Ausrichtenden ist nicht ausschließlich, aber zeitlich und räumlich unbeschränkt und bezieht sich auf alle bekannten und unbekannten Verwertungsarten.
- Der/die Ausrichtende des Wettbewerbs ist berechtigt, die im Rahmen des Wettbewerbs erlangten persönlichen Daten des Teilnehmenden, wie beispielsweise Namen oder Fotos, an Dritte weiterzugeben, etwa an Medien. Sofern die Weitergabe nicht gewünscht ist, wird der/die Einreichende der Ausrichtenden des Wettbewerbs bei der Einreichung schriftlich mitteilen, auf welche Daten sich der Wunsch der Nichtweitergabe bezieht.
- Bewerber:innen müssen darauf achten, dass durch eine Auszahlung des Preisgelds, die De-Minimis Beihilfegrenze von 200.000€ innerhalb von drei Jahren nicht überstiegen wird. Auch Preisgelder fallen unter diese Förderung.
- Eine Förderung ist nicht zulässig, wenn für denselben Zuwendungszweck andere öffentliche Zuschüsse in Anspruch genommen werden (Kumulierungsverbot).
- Ein Rechtsanspruch auf Gewährung eines Preisgeldes besteht nicht.
Der Wettbewerb wird aus Mitteln des Landes und EFRE- Fonds finanziert.