Wettbewerb innovative Veranstaltungsformate 2024
Berlin steht wie fast kein anderer Standort für eine vielfältige Medien- und Kreativlandschaft. Mit einem Wettbewerb wollen wir VeranstalterInnen, die in 2024 eine herausragende Veranstaltung in Berlin zugunsten der Kreativ- und Medienwirtschaft mit innovativen Elementen sowie überdurchschnittlicher BesucherInnenfrequenz und Medienwirksamkeit planen, mit Preisgeld (de Minimis Beihilfe) auszeichnen. Insgesamt stehen bis zu 750.000 Euro zur Verfügung. Geplant sind mindestens 12 Auszeichnungen.
Die Bewerbungphase ist abgeschlossen. Die Gewinner:innen des diesjährigen "Innovative Formate" Wettbewerbs stehen fest:
- SERIOUSLY BUSINESS, B2B Format zu neuem Serienfestival/Regime Media GmbH (100.000 Euro):
- BAM! Festival für nachhaltiges Marketing/ Nachhaltigkeit Beratung Medien GmbH (100.000 Euro)
- CREATIVE SUMMER BASH/ medianet berlinbrandenburg e.V. (100.000 Euro)
- POP CULTURE (RE)MIX/Kruger Media GmbH (100.000 Euro)
- NEW VISIONS BERLIN/MusicTech Germany & Wise Festival (100.000 Euro)
- AMAZE. Connect/Amaze GmbH (50.000 Euro)
- FCG VOGUE FFASHION FUND/Fashion Council Germany e. V. & CONDENAST (50.000 Euro)
- A-HEAD – CONFERENCE FOR FORWARD THINKING, Deutsches Modeinstitut e. V. (50.000 Euro)
- MARKETINGPREIS BERLIN, Marketing Club Berlin e. V. (25.000 Euro)
- AFFORDABLE ART FAIR, Ramsay Fairs Ltd. (25.000 Euro)
- ANIMATION RENDEZVOUS BERLIN/Animation Network Berlin e. V. (25.000 Euro)
- CLASH OF TALENTS/Games Academy GmbH (25.000 Euro)
Zeitrahmen
15.12.2023: Bekanntmachung des Aufrufs/Start Einreichfrist
14.01.2024, 23:59 Uhr: Ende der Einreichfrist
17.01.2024: Jurysitzung
circa Ende Januar 2024: Bekanntgabe der Preisträger:innen
Preisgeld
Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe/ Projekt Zukunft beabsichtigt, Preisgelder zwischen 25.000 Euro und 100.000 EUR in den Kategorien (Innovative Formate25/ innovative Formate100) für die überzeugendsten Wettbewerbsbeiträge auszuloben.
Der Wettbewerb steht unter dem Vorbehalt, dass der Haushalt des Landes Berlin für 2024/2025 plangemäß vom Abgeordnetenhaus des Landes Berlin verabschiedet wird.
So ist die Dotierung vorgesehen:
Innovative Formate25: 6 x 25.000 Euro = 150.000 Euro
In dieser Kategorie können Vorhaben ab voraussichtlichen Kosten der Veranstaltung von bis zu 25.000 Euro eingereicht werden.
Innovative Formate100: 6 x maximal 100.000 Euro = 600.000 Euro
In dieser Kategorie können Vorhaben ab voraussichtlichen Kosten der Veranstaltung von über 25.000 Euro eingereicht werden.
Die Höhe des Preisgeldes fußt auf dem eingereichten Kostenplan sowie der Bewertung der Kosten durch die Jury. Die Jury behält sich das Recht vor, begründete Abweichungen bei dem Preisgeld vorzunehmen.
Jury
Eine fachkundige Jury wird die PreisträgerInnen aus den Wettbewerbsbeiträgen auswählen. Die Jury wird ExpertInnen mit langjähriger Erfahrung in der Kreativ- und Medienwirtschaft umfassen.
- Nadine Jüdes, Abteilungsleiterin Digitale Wirtschaft/Startups, Berlin Partner
- Jürgen Schepers, Key Account Kreativ- und Digitalwirtschaft, IHK Berlin
- Helge Jürgens, GF New-Media-Förderung, Medienboard Berlin Brandenburg GmbH
- Tanja Mühlhans, Leitung Kreativ- und Medienwirtschaft, SenWEB
Voraussetzungen für die Teilnahme
Vorschläge einreichen dürfen Unternehmen und Vereine vorzugsweise mit Sitz in Berlin.
Die Veranstaltung soll in 2024 in Berlin stattfinden.
Die Veranstaltung soll Themen der Kreativ- und Medienwirtschaft (vorzugsweise Werbung, Digitalmarketing, Games, XR, Animation, Serien, Visual Art) bespielen.
Mindestens 2 veranstaltungsähnliche Referenzen des einreichenden Unternehmens oder Vereins in den letzten 5 Jahren.
De Minimis Volumen (Beihilfe) nicht ausgeschöpft
Keine Doppelförderung für denselben Zweck durch andere öffentliche Einrichtungen
Kriterien der Projektauswahl
- Eigenständigkeit des Formatvorschlags bezogen auf eine innovative Formatgestaltung sowie den Branchenbedarf
- Mehrwert des Wettbewerbsbeitrages für Berlin und die Unternehmen in Berlin
- Attraktivität des Wettbewerbsbeitrages für (Fach-) BesucherInnen (national/ international)
- Medienwirksamkeit des Wettbewerbsbeitrages
- Berücksichtigung von Nachhaltigkeit im Wettbewerbsbeitrag
- Grad der Umsetzbarkeit des Wettbewerbsbeitrages
- Geeigneter Locationvorschlag
Was ist einzureichen bzw. anzugeben?
- Bitte geben Sie zunächst an, für welche Kategorie (V25/ V100) Sie einen Veranstaltungsvorschlag einreichen wollen.
- In der Bewerbung sollen das Format, die einzelnen Bestandteile sowie der Mehrwert für Berlin dargelegt werden. Darüber hinaus sollen die Medienreichweite und Besucherzahlen glaubwürdig nachgewiesen werden.
- Falls ähnliche Formate bereits stattfanden sollen Bildnachweise eingebunden werden, während bei neuen Konzepten das Vorhaben durch ein Moodboard dargelegt werden soll.
- Es muss ein genauer Kostenplan eingereicht werden, der die einzelnen Formatbestandteile und deren jeweilige Kosten auflistet.
- Zudem sollen Referenzen für Veranstaltungen, Besucherzahlen und Medienwirksamkeit eingereicht werden.
- Alle o.g. Auswahlkriterien sind inhaltlich fundiert zu untersetzen und Erklärungen zu De Minimis sowie zur Wahrung der EU Grundrechte Charta sind abzugeben.
Rahmenbedingungen
Alle Rechte an dem Wettbewerbsbeitrag bleiben bei dem/der Einsender:in. Die Einreichung von mehreren Wettbewerbsbeiträgen ist zulässig. Der/die Einsender:in haftet gegenüber der Ausrichtenden des Wettbewerbs dafür, dass der Wettbewerbsbeitrag / die Einreichung keine Rechte Dritter verletzt. Gegebenenfalls wird der/die Einsender:in die Ausrichtende des Wettbewerbs von allen Ansprüchen und möglichen entstehenden Aufwendungen freistellen, die von dritten Personen wegen einer Rechtsverletzung geltend gemacht werden können.
Der/die Einsender:in erklärt sich mit Abgabe der Einreichungsunterlagen einverstanden, dass die eingereichten Arbeiten (Fotomaterial etc.) im Rahmen der Bewerbung, Dokumentation und Berichterstattung zum Wettbewerb durch die Ausrichtenden und dessen Dienstleister des Wettbewerbs verwendet werden dürfen und räumt hierzu alle erforderlichen Nutzungsrechte ein. Das Nutzungsrecht der Ausrichtenden ist nicht ausschließlich, aber zeitlich und räumlich unbeschränkt und bezieht sich auf alle bekannten und unbekannten Verwertungsarten.
Der/die Ausrichtende des Wettbewerbs ist berechtigt, die im Rahmen des Wettbewerbs erlangten persönlichen Daten des Teilnehmenden, wie beispielsweise Namen oder Fotos, an Dritte weiterzugeben, etwa an Medien. Sofern die Weitergabe nicht gewünscht ist, wird der/die Einreichende der Ausrichtenden des Wettbewerbs bei der Einreichung schriftlich mitteilen, auf welche Daten sich der Wunsch der Nichtweitergabe bezieht.
Bewerber:innen müssen darauf achten, dass durch eine Auszahlung des Preisgelds, die De-Minimis Beihilfegrenze 1 innerhalb von drei Jahren nicht überstiegen wird. Auch Preisgelder fallen unter diese Förderung. Eine Förderung ist nicht zulässig, wenn für denselben Zuwendungszweck andere öffentliche Zuschüsse in Anspruch genommen werden (Kumulierungsverbot). De Minimis Wertgrenzen der Europäische Union (Stand 15.12.2023)
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung eines Preisgeldes besteht nicht. Im Falle einer Auszeichnung wird das Preisgeld in 2 Tranchen ausgezahlt. Die erste Tranche (50%) nach Veröffentlichung der PreisträgerInnen sowie die zweite Tranche (50%) nach Stattfinden der Veranstaltung.
Der Wettbewerb wird zu 40% aus Mitteln des EFRE- Fonds finanziert, dementsprechend müssen seitens der PreisträgerInnen die Bedingungen der EFRE- Förderung (u.a. Publizitätspflichten) eingehalten werden.