Wettbewerb: „Spotlight: Berliner Kunstmarkt“
Berlin ist der Hotspot des deutschen Kunstmarkts. Galerien nehmen hierbei eine zentrale Rolle ein: Sie bieten Künstler:innen eine Bühne, ihre Werke einem breiten Publikum zugänglich zu machen. Rund ein Viertel der deutschen Galerien sind in Berlin tätig. Die Berliner Galerienlandschaft erfreut sich national und international großer Beliebtheit bei Sammler:innen, Kurator:innen und Institutionen. Mit diesem Wettbewerb soll dieses Potenzial weiter gefördert und sichtbar gemacht werden. Die Auszeichnungen sollen die Akteur:innen dabei unterstützen, den Berliner Kunsthandel sichtbar zu machen und über den Standort Berlin hinaus in seiner Vorreiterrolle zu stärken.
Dieses Jahr werden mit dem Ideenwettbewerb „Spotlight: Berliner Kunstmarkt“ herausragende Ideen und Konzepte ausgezeichnet, die den Kunststandort Berlin national und international sichtbarer machen. Die Einreichungen sollen innovative Ideen präsentieren, welche eine Fachjury schließlich bewertet. Die Branchenexpert:innen nehmen die Bewertung anhand der unten stehenden Kriterien vor und legen einen besonderen Schwerpunkt auf Internationalisierung.
Insgesamt stehen 200.000 Euro für die Preisgelder zur Verfügung. In der ersten Kategorie „Die Idee“ werden zwanzig überzeugende Konzeptideen mit jeweils 5.000 Euro Preisgeld (De-minimis-Beihilfe) prämiert. In der zweiten Kategorie „Idee und Umsetzung“ werden zehn Projekte mit jeweils 10.000 Euro Preisgeld (De-minimis-Beihilfe) ausgezeichnet, die bereits konkrete Strategien zur Umsetzung ihrer Ideen in 2026 beinhalten.
Die Bekanntgabe der prämierten Konzepte erfolgt voraussichtlich Mitte November 2025. Über die eingereichten Beiträge identifiziert die Senatsverwaltung zudem künftige Handlungsfelder und kann auf Basis der Ideen weitere Förderprojekte entwickeln. Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe behält sich vor, die Konzepte in der Zukunft entsprechend umzusetzen.
Hier könnt ihr euer Konzept einreichen.
Voraussetzungen für die Teilnahme
- Teilnahmeberechtigt sind
- alle Galerien mit Sitz bzw. Betriebsstätte in Berlin,
- Zusammenschlüsse von Galerien mit Sitz bzw. Betriebsstätte in Berlin.
- Die einreichende Galerie erfüllt die Voraussetzungen für den professionellen Galeriebetrieb, (eigens zur Präsentation von Bildender Kunst geeignete Ausstellungsräume in Berlin, die bei freiem Eintritt an mindestens drei Tagen pro Woche für Besucher:innen zugänglich sind; Ausrichtung von mindestens vier Ausstellungen pro Jahr; Veröffentlichung von Katalogen, Einladungskarten oder sonstige öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen zur Förderung des Bekanntheitsgrades der im Galerieprogramm ständig vertretenen Künstler:innen; Vermittlung der Kunstwerke dieser Künstler:innen in private und öffentliche Sammlungen und/oder in Museen für zeitgenössische Kunst im In- und Ausland).
Einreichungen, die die Teilnahmevoraussetzungen des Wettbewerbs nicht erfüllen oder die die notwendigen Erklärungen und Auskünfte nicht enthalten, werden bereits vor Juryzusammenkunft aussortiert und erhalten daher keine Bewertung.
Auswahlkriterien
- Berücksichtigung von Internationalisierung (25 %)
- Öffentlichkeitswirksamkeit des Wettbewerbsbeitrages (15 %)
- Einbezug von potenziellen Stakeholdern (bspw. Sammler:innen, Kurator:innen, Institutionen) (15 %)
- Nutzung bestehender Strukturen oder Zusammenspiel mit anderen Berliner Veranstaltungsformaten bzw. Institutionen (15 %)
- Kostenplan und Umsetzbarkeit (15 %)
- Innovation, d. h. sowohl technische als auch nicht-technische Innovationen in mindestens einem der Felder Digitalisierung, Nachhaltigkeit oder Gesellschaft (15 %)
Zeitplan
- 15. Oktober 2025: Bekanntmachung des Aufrufs/Start der Einreichfrist
- 03. November 2025, 13 Uhr: Ende der Einreichfrist
- 12. November 2025: Jurysitzung
- 14. November 2025: Bekanntgabe der Preisträger:innen
- Dezember 2025/Anfang 2026: Preisverleihung
Preisgelder
Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe beabsichtigt, Preisgelder von 5.000 Euro und 10.000 Euro für die überzeugendsten Einreichungen auszuloben.
Kategorie I „Die Idee“: 20 x 5.000 Euro = 100.000 Euro
In dieser Kategorie werden zwanzig überzeugende Konzeptideen prämiert, die kreative und innovative Ansätze zur Stärkung des Berliner Kunstmarkts aufzeigen. Die prämierten Beiträge erhalten jeweils 5.000 Euro Preisgeld.
Kategorie II „Idee und Umsetzung“: 10 x 10.000 Euro = 100.000 Euro
In dieser Kategorie werden zehn Projekte ausgezeichnet, die bereits konkrete Strategien zur Umsetzung ihrer Ideen beinhalten. Die Umsetzung soll in 2026 erfolgen. Die prämierten Beiträge erhalten jeweils 10.000 Euro Preisgeld.
Jury
Eine fachkundige Jury wird die Preisträger:innen aus den Wettbewerbsbeiträgen auswählen. Die Jury umfasst folgende Expert:innen mit Erfahrung im Berliner Kunstmarkt:
- Antonia Ruder, Direktorin Gallery Weekend Berlin
- Birgit Maria Sturm, Geschäftsführung Bundesverband Deutscher Galerien und Kunsthändler
- Juliet Kothe, Autorin Monopol Magazin und Kuratorin
- Karen Boros, Unternehmerin und Geschäftsführerin Boros Foundation gGmbH
- Dr. Lisa Zeitz, Chefredakteurin WELTKUNST, ZEIT Kunstverlag
- Sandra Čajić, Referentin Kunstmarkt, Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
- Sebastian Pflum, Geschäftsführer und Direktor Stiftung Kunstforum Berliner Volksbank
- Till Fellrath, Direktor Hamburger Bahnhof
- Tjioe Meyer Hecken, Gründerin und Direktorin Wehrmuehle
Was ist einzureichen bzw. anzugeben?
- In der Bewerbung soll die Idee, die einzelnen Bestandteile sowie der Mehrwert für Berlin auf maximal zwei Seiten (als PDF) dargelegt werden.
- Falls ähnliche Formate bereits stattfanden, sollen Bildnachweise eingebunden werden.
- Es muss ein genauer Kostenplan eingereicht werden, der die einzelnen Konzeptbestandteile und deren jeweilige Kosten auflistet. Die Kostenpläne der eingereichten Ideen können die Höhe des Preisgeldes übersteigen.
- Zusätzlich muss für die Kategorie II ein Zeitplan eingereicht werden.
- Die einzureichenden Unterlagen müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein.
- Außerdem muss die Eigenerklärung zu den De-minimis-Beihilfen* ausgefüllt und unterschrieben mit der Bewerbung eingereicht werden. Durch eine Auszahlung des Preisgeldes, darf die De-minimis-Beihilfegrenze von 300.000 Euro im laufenden Kalenderjahr sowie in den vorangegangenen zwei Kalenderjahren nicht überschritten werden. Auch Preisgelder fallen unter diese Förderung. Bei einer gemeinsamen Bewerbung ist die Erklärung von jedem Mitglied zu unterzeichnen.
- Die Erklärung zu den Nutzungsrechten* muss ausgefüllt und unterzeichnet mit der Bewerbung eingereicht werden. Bei einer gemeinsamen Bewerbung ist die Erklärung von jedem Mitglied zu unterzeichnen.
Rahmenbedingungen
Die Einreichung von mehreren Wettbewerbsbeiträgen ist zulässig. Der:die Einsender:in haftet gegenüber der Ausrichtenden des Wettbewerbs dafür, dass der Wettbewerbsbeitrag/die Einreichung keine Rechte Dritter verletzt. Gegebenenfalls wird der:die Einsender:in die Ausrichtende des Wettbewerbs von allen Ansprüchen und möglichen entstehenden Aufwendungen freistellen, die von dritten Personen wegen einer Rechtsverletzung geltend gemacht werden können.
Der:die Einsender:in erklärt sich mit Abgabe der Einreichungsunterlagen einverstanden, dass die eingereichten Arbeiten (Fotomaterial etc.) im Rahmen der Bewerbung, Dokumentation und Berichterstattung zum Wettbewerb durch die Ausrichtenden und dessen Dienstleistenden des Wettbewerbs verwendet werden dürfen und räumt hierzu alle erforderlichen Nutzungsrechte ein. Das Nutzungsrecht der Ausrichtenden ist nicht ausschließlich, aber zeitlich und räumlich unbeschränkt und bezieht sich auf alle bekannten und unbekannten Verwertungsarten.
Der:die Einreichende gewährleistet, dass die Fotos und Bilddateien frei von Rechten Dritter sind und stellt den Ausrichtenden des Wettbewerbs von sämtlichen Ansprüchen Dritter aufgrund der Einräumung oder Ausübung des Nutzungsrechts frei und ersetzt ihr Kosten, die im Zusammenhang mit einer entsprechenden Rechtsverteidigung entstehen.
Die Ausrichtende des Wettbewerbs ist berechtigt, die im Rahmen des Wettbewerbs erlangten persönlichen Daten des:der Teilnehmenden, wie beispielsweise Namen oder Fotos, an Dritte weiterzugeben, etwa an Medien. Sofern die Weitergabe nicht gewünscht ist, wird der:die Einreichende der Ausrichtenden des Wettbewerbs bei der Einreichung schriftlich mitteilen, auf welche Daten sich der Wunsch der Nichtweitergabe bezieht.
Bewerber:innen müssen darauf achten, dass durch eine Auszahlung des Preisgelds die De-minimis-Beihilfegrenze innerhalb von drei Jahren nicht überstiegen wird. Durch eine Auszahlung des Preisgeldes, darf die De-minimis-Beihilfegrenze von 300.000 Euro im laufenden Kalenderjahr sowie in den vorangegangenen zwei Kalenderjahren nicht überschritten werden. Auch Preisgelder fallen unter diese Förderung. Eine Förderung ist nicht zulässig, wenn für denselben Zuwendungszweck andere öffentliche Zuschüsse in Anspruch genommen werden (Kumulierungsverbot).
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung eines Preisgeldes besteht nicht.
*Die Vorlagen für die Erklärungen findet ihr im Bewerbungsportal.