Coronavirus – Informationen und Unterstützungsangebote

Kategorie: Kreativwirtschaft

COVID-19 Virus

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Die weltweite Ausbreitung des Coronavirus stellt Wirtschaft und Gesellschaft vor enorme Herausforderungen. Berliner Unternehmerinnen und Unternehmer sind bereits mit großer Härte von den Auswirkungen des Coronavirus betroffen. Aufgrund des hohen Anteils an Selbständigen leidet insbesondere die Berliner Kreativwirtschaft unter den Einschränkungen des sozialen und kulturellen Lebens, der Absage von Veranstaltungen, unterbrochenen Lieferketten und geschlossenen Läden.

Bund und Länder arbeiten unter Hochdruck daran, die finanzielle Auswirkungen aus der Corona-Krise für Unternehmen und Selbständige abzumildern und die Wirtschaft zu unterstützen.

Maßnahmen des Landes Berlin

Die Soforthilfe IV 3.0 richtet sich erneut an kleine und mittlere Unternehmen im Medien- und Kulturbereich, die nicht regelmäßig oder nicht überwiegend öffentlich gefördert werden. Unternehmen sind jetzt bereits ab zwei Beschäftigten antragsberechtigt. Der jährliche Umsatz darf 10 Millionen Euro nicht überschreiten.

Das Soforthilfeprogramm IV in Version 3.0 wird in unveränderter Form fortgeführt und wird den Förderzeitraum von Dezember 2020 bis Februar 2021 umfassen. Die Anträge können von Mittwoch 11. November 2020, 9 Uhr bis zum Mittwoch, 18. November 2020, 18 Uhr in einem ausschließlich online-basierten Antragsverfahren über die Website der Investitionsbank Berlin (http://www.ibb.de/soforthilfe4) eingereicht werden. Voraussetzung bei der Soforthilfe IV 3.0 ist, dass die Überbrückungshilfe II des Bundes (Förderzeitraum September bis Dezember 2020) in Anspruch genommen wird, sofern dies gemäß den Antragsvoraussetzungen möglich ist. Die Beantragung der Überbrückungshilfe II sollte demnach vor Antragstellung bei der Soforthilfe IV 3.0 erfolgen. Sollte eine Antragstellung bei der Überbrückungshilfe II nicht möglich sein, ist dies bei der Antragstellung zur Soforthilfe IV 3.0 entsprechend zu erläutern.

Mit der Coronahilfe Gewerbemieten sollten krisenbedingte Umsatzausfällevon von kleinen und mittleren Unternehmen kompensiert werden, wofür das Land Berlin ingesamt 90 Millionen Euro zur Verfügung gestellt hat. Förderfähige Unternehmen sind solche mit mehr als 10 und weniger als 250 Beschäftigte mit einem Umsatzrückgang von mindestens 60% in den Monaten April und Mai 2020. Mieter und Pächter von Gewerbeflächen werden somit mit bis zu 10.000 Euro unterstützt.

Mit insgesamt einer Milliarde Euro soll die Wiederaufnahme des Kulturbetriebs in Deutschland durch die Bundesregierung mit dem Programm NEUSTART KULTUR unterstützt werden. Ausführliche Informationen finden Sie hier.

Mit der Soforthilfe V startete am 18.05. ein weiterer Schutzschirm für den Berliner Mittelstand. Das Programm wird ein Finanzvolumen von rund 75 Mio. € haben. Der Berliner Senat unterstützt damit den Mittelstand:  Unternehmen mit 10 - 100 Beschäftigten, die durch die Corona-Pandemie in eine Schieflage geraten sind, können bei der Investitionsbank Berlin (IBB) digital Tilgungszuschüsse zum KfW-Schnellkredit oder nachrangig Soforthilfezuschüsse bis zu 25.000 Euro zur Überwindung einer existenzbedrohenden Wirtschaftslage beantragen. 

Die besonders hart von der Corona-Krise betroffenen Kleinstunternehmen mit maximal 10 Beschäftigten sowie Freiberufler und Soloselbständige können schnell und mit geringem bürokratischen Aufwand Zuschüsse zur Überwindung einer existenzgefährdenden Wirtschaftslage beantragen. Anträge für diese Soforthilfe Corona können nach wie vor gestellt werden. Die Antragstellung ist voraussichtlich bis zum 31.05.2020 möglich. Seit dem 06.04. werden diese nur noch über die Bundesmittel geregelt, da die Landesmittel bereits länger erschöpft sind.

Über die Soforthilfe IV konnten die besonders hart von der Corona-Krise betroffenen Kultur- und Medienunternehmen mit i.d.R. über 10 Beschäftigten können Zuschüsse bis zu 25.000 EUR zur Überwindung einer existenzbedrohenden Wirtschaftslage beantragen. In begründeten Ausnahmefällen konnten bis zu 500.000 EUR beantragt werden.

Für Liquiditätshilfen (Soforthilfe I) beschloss das Land Berlin ein Volumen von bis zu 100 Mio. Euro über die Investitionsbank Berlin bereitzustellen. Die unerwartet hohe Nachfrage nach den Darlehen führte bereits Ende März zu einer Erschöpfung der zur Verfügung gestellten Mittel. Ein Antrag ist derzeit nicht mehr möglich. Eine Aufstockung um weitere 100 Mio. € wurde in Aussicht gestellt.

Als Teil des Schutzschirms für die Berliner Wirtschaft und Arbeitsplätze, der durch das Land Berlin gespannt wurde, sind beispielsweise das Bürgschaftsvolumen verdoppelt und Steuererleichterungen vereinbart worden. Weitere Informationen finden Sie hier.

Um auch in der Krise und darüber hinaus den Status als Startup-Hauptstadt Deutschlands halten zu können, wird außerdem die Förderung für Startups verdreifacht und zusätzlich 100 weitere Stipendien für junge Gründerinnen und Gründer aufgelegt. (Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe vom 8.4.2020)

Das Land Berlin hat zudem Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz bei Tätigkeitsverboten und Quarantäne ermöglicht. Mehr Informationen hier.

Eine gezielte Beratung und Unterstützung erhalten Berliner Unternehmen bei Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH unter der Hotline (030) 46302-440.

Maßnahmen des Bundes

Einen KfW-Schnellkredit für Anschaffungen (Investitionen) und laufende Kosten (Betriebsmittel) können mittelständische Unternehmen (KMU) seit 15. April 2020 beantragen. Bundesgarantie 100 %, die Hausbanken tragen kein eigenes Risiko. Das erhöht Ihre Chance deutlich, eine Kreditzusage zu erhalten. Der Kredit wird KMUs mit mehr als 10 Mitarbeitern gewährt, die mindestens seit Januar 2019 am Markt tätig sind und zuletzt – entweder in 2019 oder im Durchschnitt der letzten 3 Jahre – einen Gewinn erwirtschaftet haben. Die Laufzeit des KfW-Schnellkredits beläuft sich auf 10 Jahre, wobei zwei tilgungsfreie Jahren zu Beginn möglich sind.

Besondere Unterstützungsmaßnahmen erhalten auch kleine Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten, Soloselbstständige und Freiberufler, die durch die Corona-Krise in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind (Soforthilfe III). Am 30. März wurden die Soforthilfen beschlossen. Das Volumen dieser Soforthilfen beträgt 50 Milliarden Euro.

Für Startups wurde am 30. April ein Hilfspaket in Höhe von zwei Milliarden Euro beschlossen. Das Paket wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und dem Bundesministerium für Finanzen gemeinsam mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und der KfW Capital ausgearbeitet. Weitere Informationen finden Sie über das BMWi hier.

Bürgschaften bei der Hausbank: Eine Anfrage für ein Finanzierungsvorhaben bis 2,5 Millionen Euro kann schnell und kostenfrei auch über das Finanzierungsportal der Bürgschaftsbanken gestellt werden.

Stundung von Steuerzahlungen: Den Antrag können Unternehmen bis zum 31. Dezember 2020 bei ihrem Finanzamt stellen. Außerdem können Vorauszahlungen angepasst und Vollstreckungsmaßnahmen ausgesetzt werden. Mehr Informationen hier.

Weitere Maßnahmen der Bundesregierung, um Unternehmen und Arbeitnehmer/innen zu schützen, wie folgt:

Bedarfe in der Kreativwirtschaft werden durch Netzwerke und Verbände erhoben

Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, hat Verständnis dafür, dass Theater und Konzerthäuser aufgrund der Corona-Pandemie schließen müssen, fordert gleichzeitig jedoch einen Notfallfonds für Künstler*innen. Am 29. April bestätigte die Kulturstaatsministerin Monika Grütters laufende Verhandlungen über einen Kulturinfrastrukturfonds. Mehr Informationen hier.

Freischaffende Künstler und Künstlerinnen, die für eine vom Bund unterstütze Institution arbeiten, erhalten Ausfallhonorare. Individuelle Erleichterungen der Zahlungen an die Künstlersozialkasse sind sind freischaffenden Künstlern und Künstlerinnen außerdem möglich.

Bundesweit wurde eine Kampagne unter dem Namen #dontstopcreativity gestartet, die die massiven wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronakrise auf die Kreativwirtschaft. Der Bundesverband Kreative Deutschland und die Fördereinrichtung PCI (Promoting Creative Industries) wollen die konkreten Auswirkungen sichtbar machen und konkrete Maßnahmen formulieren.

Außerdem wurde eine bundesweite Kurzumfrage zu den Auswirkungen der Coronakrise auf die Kultur- und Kreativwirtschaft gestartet, zu deren Teilnahme aufgerufen wird.

Berlin, Neukölln hat ein Beratungsprojekt für die Kreativ- und Kulturwirtschaft initiiert. Es heißt Creative Support Neukölln und umfasst fortlaufende kostenlose telefonische und persönliche Beratung für Kultur- und Kreativschaffende; Termine können per E-Mail (creative-support@coopolis.de) oder per Tel.: (030) 62726362) vereinbart werden. Außerdem wird eine Online-Seminar-Reihe zur Verfügung gestellt. Die Beratungen finden auch in englischer, türkischer, griechischer, niederländischer und chinesischer Sprache statt. Mehr Informationen hier.

Informationen und Unterstützungsangebote

Projekt Zukunft hat Informationen für Unternehmer*innen und Selbständige zusammengestellt. Welche Möglichkeiten gibt es derzeit, die wirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen einzudämmen. Finden Sie hier hilfreiche Informationen sowie Förderangebote, die Bund und Land bereitstellen:

Allgemeine Informationen

Branchenspezifische Informationen und Fördermöglichkeiten in der Kreativwirtschaft

Diese Übersicht stellt nur einen Ausschnitt der Hilfe- und Förderinformationen für die Branche dar und wird fortlaufend aktualisiert.

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