Mehr Hilfe für die Kreativbranche: Soforthilfe IV 4.0

Kategorie: Kreativwirtschaft

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© Claudio Schwarz | Unsplash

Das Land Berlin arbeitet weiterhin mit Hochdruck daran, die Ausfälle für Kreativ- und Medienunternehmen im Zuge der Corona-Pandemie so gut wie möglich zu unterstützen. Um die finanziellen Einbußen zu minimieren und die Wirtschaft bestmöglich zu unterstützen, wurde eine vierte Ausgabe für die Soforthilfe IV ausgerufen.

Auch in der vierten Runde der Soforthilfe wird kleinen und mittleren Berliner Unternehmen mit mindestens zwei Vollzeitbeschäftigen im Medien- und Kulturbereich finanzielle Unterstützung gewährt. Eine Besonderheit umfasst die aktuelle Ausgabe: Die Soforthilfe IV 4.0 kann nicht auf direktem Weg beantragt werden, sie ist lediglich der Überbrückungshilfe III nachgelagert, die bis zum 31. März 2021 über Steuerberater*innen beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie beantragt werden muss. Die Überbrückungshilfe bietet finanzielle Hilfe für Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufliche mit maximal 750 Millionen Euro Jahresumsatz. Unternehmen, die keinen Antrag auf Überbrückungshilfe III stellen können, müssen dies im Kontaktformular der IBB ausführlich begründen. Das Formular finden Sie hier.

Alle Informationen zur Überbrückungshilfe III finden Sie hier.

In der Kultur- und Medienbranche tätige Unternehmen, die den Antrag auf Überbrückungshilfe III fristgerecht eingereicht haben, werden ab März 2021 von der IBB über das weitere Verfahren und die Beantragung der Soforthilfe IV 4.0 informiert. Im Anschluss daran werden die Antragsvoraussetzungen für Kulturunternehmen durch die Senatsverwaltung für Kultur und Europa und für Medienunternehmen durch die Senatskanzlei geprüft. 

Ab voraussichtlich Mai 2021 folgen die Bewilligung, Auszahlungen und Bescheide.

Hier gelangen Sie zu den weiteren Informationen zur Soforthilfe IV 4.0.

 

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