Neues Förderprogramm für innovative Geschäftsmodelle

Kategorie: Förderungen

BMWi Förderung © Unsplash

BMWi Förderung

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Im Rahmen des neuen „Innovationsprogramms für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen“ (IGP) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) wurde am 18. Dezember 2019 der erste von voraussichtlich drei Förderaufrufen gestartet. Insgesamt stehen rund 25 Millionen Euro über vier Jahre zur Verfügung.

Ziel des Innovationsprogramms IGP ist die Stärkung der Innovationskraft und Kreativität der deutschen Wirtschaft über rein technische Entwicklungen hinaus. Damit stehen explizit digitale, nichttechnische Innovationen im Blick wie die Entwicklung von zukunftsweisenden Geschäftsmodellen, Konzepten und Lösungen. Dieser Ansatz stellt eine Ergänzung zu den traditionellen Förderungen vornehmlich technologieorientierter Forschung und Entwicklung dar.

In der aktuellen Förderrunde sollen digitale bzw. datengetriebene Innovationen sowie neuartige Konzepte, Verfahren und Geschäftsmodelle zur Datennutzung unterstützt werden. Gemeint sind damit unter anderem die Entwicklung innovativer Apps, neue internetbasierte Formen der Kundenansprache, digitale Plattformen und innovative Geschäftsmodelle, die die Möglichkeiten der Digitalisierung nutzen. Nach den IGP-Richtlinien, die die Rahmenbedingungen bestimmen, können neue Technologien in den geförderten Projekten zwar eine wichtige Rolle spielen, müssen es aber nicht. Der Fokus soll auf der Innovationskraft des Lösungsansatzes liegen.

Der Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier betont die Wichtigkeit derartiger Innovationen für die deutsche Wirtschaft: “Die deutsche Wirtschaft lebt von frischen Ideen! Datengetriebene und nicht-technische Innovationen spielen dabei eine immer wichtigere Rolle, wenn zum Beispiel ein neues Geschäftsmodell als App umgesetzt wird. Mit unserem neuen Förderprogramm geben wir digitalen Pionieren Rückenwind und nehmen explizit junge, kleine und mittelständische Unternehmen in den Blick. Ihren Ideen wollen wir zum Durchbruch verhelfen und so Zukunftsthemen in Deutschland noch besser adressieren. So fördern wir den Wohlstand und die Arbeitsplätze von morgen.“

Noch bis zum 28. Februar 2020 können die Teilnahmeanträge für die erste Ausschreibungsrunde eingereicht werden.

Für das laufende Jahr ist außerdem ein weiterer Aufruf geplant, der besonders auf kultur- und kreativwirtschaftliche Innovationen abzielen wird. Außerdem soll es voraussichtlich eine dritte Förderrunde geben – für Innovationsprojekte mit einem hohen “Social Impact”.

Hier können Sie die Ausschreibung als PDF herunterladen

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