Schallschutzförderung für Berliner Clubs

Kategorie: Kreativwirtschaft

©️ Maor Attias / Pexels

In Berlin ist es ein bekanntes Problem, das sich seit Jahren zuspitzt: Menschen, die nachts freiwillig wach sind und die, die es unfreiwillig sind. Die Clubszene auf der einen Seite und die Anwohner:innen auf der anderen.

Einerseits macht die schillernde Club- und Musikszene Berlin zu dem lebendigen, kreativen und vielfältigen Ort, an dem so viele gerne leben oder einen Besuch abstatten. Dieses Lebensgefühl hat die Stadt weltweit bekannt gemacht. Eine Studie der Berliner Clubcomission schätzt, dass fast ein Viertel der Touristen wegen der Clubs in die deutsche Hauptstadt kommen. Das macht die Szene auch zu einem Wirtschaftsfaktor für die Stadt, mit tausenden Beschäftigten, um die 58.000 Veranstaltungen im Jahr und Umsätzen in Milliardenhöhe.

Anderseits gibt es eine zunehmende Verdichtung der Innenstadt, aufgrund eines weiteren bekannten Problems: dem Wohnungsmangel. Dadurch entstehen nicht selten Konflikte mit den Nachbar:innen, die in ihrer Nachtruhe von Bässen oder dem Geräuschpegel der Warteschlangen vor den Locations gestört werden.

Durch Corona ist zudem die Bespielung von Außenbereichen für manche Clubs essenzieller geworden. Und so müssen Veranstaltungsorte immer öfter neuen Bebauungen oder unzufriedenen Anwohner:innen weichen, was wiederum das Clubsterben in Berlin bewirkt.

Um diese beiden schutzwürdigen Interessen zu vereinbaren, lautet eine praktische/praktikable Lösung: erhöhter Lärmschutz. Doch weil dieser unter Umständen teuer sein kann und standardisierte Modelle oft nicht ausreichen, fördert die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe seit 2018 solche lärmschützenden Maßnahmen. Für die Koordinierung ist die Berliner Clubcommision zuständig, die die Veranstalter:innen bei den Schritten zur Förderung begleitet.

Bei Interesse sind folgende Schritte zu beachten: Zunächst sollten sich die Clubs über die Förderrichtlinien informieren, die dazu dienen, Institutionen der Szene aktiv zu unterstützen. Beispielsweise ist zu klären: Ist die Location eine Musikspielstätte? Hat sie ein kuratiertes Programm?

Nach einem Basisantrag wird dann zunächst ein Gutachten erstellt, um die individuellen Gegebenheiten und Anforderungen des Ortes zu ermitteln. Der Maßnahmenkatalog umfasst unter anderem Schallschutzschleusen oder -wände, Beseitigung bautechnischer Mängel an Club-Gebäuden, teils unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes, und Active Noise Cancelling Systeme. Die Maßnahmen werden auf den jeweiligen Veranstaltungsort angepasst. Auf dieser Grundlage erfolgen dann der Hauptantrag und die Prüfung durch eine Jury. Wenn der Antrag genehmigt ist, kann die Umsetzung der Maßnahmen beginnen und die Gelder abgerufen werden. Dafür müssen die Clubs einen Eigenanteil von 10 bis 20 Prozent finanzieren.

Bereits umgesetzte Projekte zeigen, dass diese Förderung wirkt und zum Erhalt der Berliner Clublandschaft beiträgt.
Ein Beispiel ist das „Sisyphos“, das in einem Industriegebiet lag, welches dann aber mit Wohngebäuden bebaut wurde. Durch gerichtete Beschallung, teilweise Umstrukturierung und Lärmschutz ist ein wirtschaftlicher Betrieb wieder möglich. Ein anderes Beispiel ist der „Club der Visionäre“, der vor allem für seine offene Steganlage am Wasser bekannt ist, und durch ein individuell geplantes System die Lärmbelastung stark reduzieren konnte.

Der Erfolg dieses Konzeptes zeigt sich auch darin, dass bereits andere Städte wie Barcelona, Vilnius oder München, denen das Dilemma ebenfalls nicht fremd ist, Interesse gezeigt oder schon ähnliche Maßnahmen umgesetzt haben. Das Berliner Schallschutzprogramm für Clubs wurde in etwas veränderter Form auch in Köln realisiert, aktuell fordert der Bundesverband der Musikspielstätten in Deutschland, die LiveKomm, ein bundesweites Förderprogramm nach Berliner Vorbild.

Weitere Informationen finden Sie unter Schallschutzfonds oder bei der Berliner Clubcommision.

Kontakt

Nadja Clarus

Musikwirtschaft

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