NEUSTART KULTUR

Kategorie: Förderungen

Männliche und weibliche Geigenspieler © Larisa Birta / Unsplash

© Larisa Birta / Unsplash

Mit insgesamt einer Milliarde Euro soll die Wiederaufnahme des Kulturbetriebs in Deutschland durch die Bundesregierung mit dem Programm NEUSTART KULTUR unterstützt werden. Kulturstaatsministerin Monika Grütters hat am Dienstag erste Fördergrundsätze des Bundes-Rettungsprogramms bekanntgegeben.

Der erste Teil der Förderung soll unter anderem Musikaufführungsstätten, Musikclubs, Festivals, privaten Theaterhäusern, Kleinkunstbühnen, privaten Museen und Kinos zugutekommen. Dadurch können Arbeitsplätze gesichert und nötige Schutzmaßnahmen eingeführt und umgesetzt werden. Für pandemiebedingte Investitionen (investive Schutzmaßnahmen) sind insgesamt 250 Millionen Euro Fördermittel vorgesehen. Dabei kann es sich etwa um Anpassungen in den Kassenbereichen handeln, die ein Infektionsrisiko der Gäste und Angestellten verringern oder um die Einrichtung geeigneter Lüftungsanlagen in den Sanitärbereichen.

„Mit den Geldern für Corona-bedingte Umbaumaßnahmen wollen wir die kulturellen Einrichtungen wieder fit machen für den Betrieb unter Pandemiebedingungen.”, erklärt Grütters.

Kultureinrichtungen, die überwiegend privat finanziert werden können bis zum 31. Oktober 2020 ihre Förderanträge einreichen. Die Mittel können beantragt werden, sobald der zweite Nachtragshaushalt 2020 in Kraft tritt. Die geförderten Maßnahmen sind bis spätestens Ende des Jahres 2021 abzuschließen.

Überblick über Teile des Rettungsprogramm NEUSTART KULTUR

  • Erhaltung und Stärkung der Kulturinfrastruktur und Nothilfen: Bis zu 480 Millionen Euro für kleinere und mittlere privatwirtschaftlich finanzierte Kulturprojekte und Kulturstätten.
  • Förderung alternativer, auch digitaler Angebote: 150 Millionen Euro für Projekte im Kontext Museum 4.0 sowie viele neue Formate der Digitalisierungsoffensive des Bundes, die der Vermittlung, Vernetzung und Verständigung im Kulturbereich dienen.
  • Unterstützung bundesgeförderter Kultureinrichtungen und –projekte: Kultureinrichtungen, die regelmäßig durch den Bund gefördert werden, werden mit insgesamt 100 Millionen Euro unterstützt, um coronabedingte Einnahmeausfälle und Mehrausgaben auszugleichen. Außerdem wird der private Rundfunk mit einer Förderung in Höhe von 20 Millionen Euro unterstützt.

Weitere Informationen und die zuständigen Antragsstellen 

Kinos

Damit Kinos in ganz Deutschland in der Corona-Krise ihren Betrieb wieder aufnehmen können, stellt die Bundesregierung insgesamt 40 Millionen Euro für das neue „Zukunftsprogramm Kino II“ zur Verfügung, welches das bereits laufende „Zukunftsprogramm Kino I“ ergänzt. Dies gab Kulturstaatsministerin Monika Grütters heute bei einem gemeinsamen Besuch mit Regisseur Tom Tykwer in einem der ältesten Kinos Deutschlands, dem Moviemento in Berlin, bekannt.

Aus dem „Zukunftsprogramm Kino II“ fördert der Bund Investitionen in Umbau-, Modernisierungs- und Ausstattungsmaßnahmen, mit denen sich die Gefahr einer Ausbreitung des Corona-Virus beim Kinobesuch reduzieren lässt. Hier können nun auch Kinos Mittel erhalten, die die strukturellen oder kulturellen Antragsvoraussetzungen des „Zukunftsprogramm Kino l" nicht erfüllen. Die maximale Förderhöhe pro Kino beträgt 315.000 Euro. Ein Unternehmen, das mehrere Standorte betreibt, darf insgesamt maximal 630.000 Euro beantragen.

Die Fördergrundsätze zum Zukunftsprogramm Kino II sind abrufbar hier

Musikaufführungsstätten/ Musikclubs/ Festivals

Für Musikaufführungsstätten, Musikclubs und Festivals koordiniert die GEMA als Partner des Investitionsprogramms die Verteilung der Fördergelder. Antragsberechtigte können demnächst direkt über ein Portal der GEMA einen Förderantrag einreichen.

Hier finden Sie in Kürze Antragsformulare und Kontaktdaten.

Private Theater und Kleinkunstbühnen

Auch private Theater und Kleinkunstbühnen können Hilfen für die Wiederaufnahme des Betriebs und investive Schutzmaßnahmen in Anspruch nehmen.
Die Antragsformulare finden Sie hier.

Private Museen

Private Museen können Ihre Anträge auf der Website des Deutschen Verbandes für Archäologie stellen. Hier geht es zu den Fördergrundsätzen.

Die Mittel können beantragt werden, sobald der 2. Nachtragshaushalt 2020 in Kraft tritt.

Frankfurter Buchmesse

Der Frankfurter Buchmesse kommen 4 Millionen Euro aus dem Programm NEUSTART KULTUR zugute. Mit dem Geld sollen vor allem kleinere und mittlere Verlage bezuschusst werden, damit diese auch in Krisenzeiten an der weltweit größten Buchmesse teilnehmen können. Außerdem soll die Digitalisierung der Messe gefördert werden.

Mehr Informationen hier.

Die Bundeskulturfonds erhalten aus dem Programm NEUSTART KULTUR insgesamt 50 Millionen Euro. Unter anderem profitieren davon die folgenden Fonds:

Dt. Literaturfonds e. V.

Die Förderung des Deutschen Literaturfonds richtet sich an Literatur- und Kultureinrichtungen sowie Buchhandlungen. Mit dem Programm "Tausende literarische (Wieder-)Begegnungen" sollen innovative und digitale Formate gefördert werden und Finanzierung von Autorenhonoraren für Lesungen und andere Veranstaltungen gesichert werden. Der Deutsche Literaturfonds kooperiert dafür mit Verbänden und literarischen Einrichtungen.

Mehr Informationen unter https://www.deutscher-literaturfonds.de/neustart-kultur/

Musikfonds e. V.

Unter anderem durch ein neues Stipendienprogramm soll die Stabilisierung und Neuorientierung des Musikschaffens gefördert werden. Anträge können voraussichtlich ab dem 03.08.2020 und bis zum 16.08.2020 gestellt werden. Ab dem 20.07.2020 werden genaue Informationen zur Antragsstellung bereitgestellt.

Mehr Informationen unter https://www.musikfonds.de/foerderung/

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