Inzwischen stellen zahlreiche Behörden eigenständig ihre Daten der Öffentlichkeit zur Verfügung, über 20 Anwender nutzen diese Daten bereits für Anwendungen, Produkte oder Dienstleistungen. Wer möchte, kann diese Datensätze mit entsprechendem Verweis auch für kommerzielle oder nicht-kommerzielle Zwecke nutzen, da sie im Regelfall der „Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland“-Lizenz unterliegen. Publiziert werden von der Verwaltung völlig unterschiedliche Informationen – beispielsweise über Standorte von Altglascontainern, über Jugendeinrichtungen oder auch über Stadtfeste.
Um den Behörden das Einstellen der Daten zu erleichtern, hat der Senat einen 28-seitigen <link http://daten.berlin.de/sites/default/files/Datenbereitsteller.pdf>“Schritt-für-Schritt”-Leitfaden</link> veröffentlicht. Mithilfe des Leitfadens können Mitarbeiter der Verwaltung besser abwägen, welche Daten sie der Allgemeinheit zugänglich machen sollten. Schließlich müssen sie dabei auch Urheber- und Persönlichkeitsrechte sowie Betriebsgeheimnisse berücksichtigen.
Auch Privatpersonen sollen Daten teilen
Grundlage der nun vorgestellten <link https://www.technologiestiftung-berlin.de/fileadmin/daten/media/publikationen/140201_Studie_Digitales_Gold_Open_Data.pdf>Open-Data-Studie</link> ist eine Umfrage unter möglichen Daten-Bereitstellern und Anwendern im Herbst 2015. Eine weitere Empfehlung der Forscher: Nicht nur die Verwaltung, auch Privatpersonen sollten prüfen, ob sie nicht Daten mit anderen teilen wollten. Typische Daten, die die Zivilgesellschaft oder auch junge Startup-Firmen nutzen könnten, seien Stromverbrauchskurven, Schadstoffwerte, Grundstücksgrenzen oder Daten zum Verkehrsgeschehen in der Stadt.
Das Potenzial, dass das als Open Government Data bezeichnete Vorgehen birgt, ist enorm. So schätzt Nicolas Zimmer, Vorstandsvorsitzender der Technologiestiftung Berlin, den “volkswirtschaftlichen Nutzen einer Open-Data-Politik auf jährlich mehr als 30 Millionen Euro.” Seine Schlussfolgerung: “Offenheit zahlt sich aus.”