Open Data Partizipationsprozess

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Closeup eines CodeTexts auf einem Monitor

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1. Vortrag: Betül Özdemir, Referentin Open Data der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe, Open-Data-Verordnung und Lizenzen zur Auswahl“

Referentin Betül Özdemir präsentierte in ihrem Vortrag, warum wir Lizenzen brauchen und was die Open-Data-Verordnung zum Thema Lizenzen regelt.

Im Rahmen des Open-Data-Gedankens werden Daten erst dann als „offen“ eingestuft, wenn sie erstens frei zugänglich und zweitens weiter verwendbar sind. Frei zugänglich sind die Daten, wenn sie nicht einfach so im Internet veröffentlicht, sondern im Open Data Portal als Metadatensatz hinterlegt sind. Wichtig für den Open-Data-Grundsatz ist auch, dass die veröffentlichten Datensätze auch wieder verwendbar sind. Hierfür ist es wichtig, dass sie eine Lizenz (Nutzungsbedingung) haben, die es erlaubt, dass jede/jeder die Daten öffnen, verwenden und auch mit anderen teilen kann.

Was die Lizenzen angeht, schauen wir uns auch noch mal die rechtlichen Rahmenbedingungen an, die aus dem E-Government-Gesetz EGovG herangezogen werden können. Der § 13 des EGovG, verpflichtet die Behörden, die Daten so zur Verfügung zu stellen, dass sie sowohl für kommerzielle als auch für nicht kommerzielle Zwecke genutzt werden können. Der § 13 EGovG verweist aber zur Konkretisierung der Nutzungsbedingungen auch auf die Open-Data-Verordnung.

Der § 9 Abs. 3 der Open-Data-Verordnung hingegen lässt den Behörden die Entscheidung offen, unter welchen Nutzungsbedingungen sie die Informationen im Open Data Portal zur Verfügung stellen wollen. Es gibt nach § 9 Abs. 1 den Open-Data-Grundsatz, dass die Lizenzen die Weiternutzung so wenig wie möglich einschränken sollen. Open Data Berlin empfiehlt die Nutzung der Standardlizenzen Creative Commons und Datenlizenzen Deutschland.

Auch bei den Lizenzarten ist die Auswahl sehr groß, sodass man sich erst einmal informieren muss: Welche Auswahl habe ich unter den Lizenzen generell und welche Nutzungsbedingung passt zu meinen Daten. Bei Lizenzen handelt es sich um sogenannte Verträge: Das heißt, mit der Wahl der Lizenz gibt es zwischen dem/der Rechteinhaber:in und dem/der Nachnutzer:in eine Vereinbarung, wie die Informationen genutzt werden dürfen.
Ob Daten weiterverwendet werden können oder nicht, hängt maßgeblich von der Lizenzwahl ab. Eine offene und nicht restriktive Lizenz schränkt nicht die Weiterverwendung ein. Die Nennung des Namens der Behörde ist ebenfalls eine offene und nicht restriktive Lizenz.

Lizenzen können auch mündlich vereinbart werden. Jedoch empfiehlt es sich wegen der Beweislast nicht, dass man bei der mündlichen Vereinbarung bleibt, sondern die Verschriftlichung der Lizenz verlangt. In der Praxis werden bei der Vereinbarung der Nachnutzungen „Standardlizenzen“ verwendet.

Einige dieser Standardlizenzen werden hier vorgestellt.

Creative Commons Lizenzen:

Die Creative Commons sind bei einer gemeinnützigen Organisation entstanden, initiiert von dem Juraprofessor Lawrence Lessing. Creative Commons entwickeln sogenannte Standardlizenzverträge, die wiederum öffentlich zur Verfügung gestellt werden. Ziel ist es, das Zurverfügungstellen von sogenannten „freien Inhalten“ zu fördern.

Creative Commons Zero CC0 ist die einfachste Lizenz. CC0 steht für eine Freigabe von Inhalten mit „Null Bedingungen“. Das heißt, man wird in keiner Weise durch Lizenzbedingungen eingeschränkt:

Diese Lizenz macht es möglich, die Daten so weiterzugeben, als wären sie frei von Urheberrechten. Die CC0-Inhalte können ohne Nachfrage zu beliebigen Zwecken kopiert, veröffentlicht oder auf andere Weise verwendet werden.

Welche Vorteile hat die CC0-Freigabe?

CC0 bedeutet eine maximale Freigabe. Das heißt, die Datennutzenden können die Daten weiterverwenden und müssen keine urheberrechtlichen Konflikte befürchten. Die Nutzer:innen von CC0-Inhalten können auf Lizenzangaben und andere Hinweise ganz verzichten, während dies bei regulären CC-Lizenzen zum Wegfall der Befugnis führen würde, das Material zu verwenden.

Nicht nur für Datennutzende sondern auch für die Erstellenden von Daten kann sich CC0 als sinnvoll erweisen. Wer seine Werke damit freigibt, unterstützt die Idee, dass sich offene Daten ohne Hindernisse verbreiten können. Öffentlich finanzierte Daten können damit kenntlich gemacht werden, dass diese Art der Freigabe ihrem öffentlichen Auftrag entspricht.

Was sind die Nachteile von CC0?

Wer sich für CC0 entscheidet, muss davon ausgehen, dass seine Daten fortan verwendet werden dürfen, ohne dass er oder sie das „Wie und Wofür“ beeinflussen kann. Bei dieser Lizenz lassen sich im Unterschied zu den anderen CC-Lizenzen keine Bedingungen aufstellen oder bestimmte Nutzungen ausschließen, etwa eine Verwendung für kommerzielle Zwecke oder ohne Bearbeitungen und Remixe.

Manche betrachten es als Nachteil von CC0-Freigaben, dass sich mitunter nicht nachvollziehen lässt, von wem bestimmte Inhalte oder Daten stammen.

Es gibt auch das Gegenargument, das besagt, dass Quellenangaben eine soziale Norm sind und nur manchmal eine rechtliche Norm darstellen. Quellen werden daher üblicherweise auch dann genannt, wenn es keine Pflicht dazu aus dem Urheberrecht oder über Lizenzen gibt.

Dann ist es in Deutschland in der Rechtsordnung nicht vorgesehen, ein Urheberrecht auf ein selbst geschaffenes Werk vollständig abzulegen. Bestimmte Bestandteile des Urheberrechts – wie die Urheberpersönlichkeitsrechte – sind nicht verzichtbar. Die CC0-Freigabe enthält den Verzicht auf die Geltendmachung der Rechte, etwa vor Gericht.

CC BY „Namensnennung Lizenz“:

Die nächste offene Lizenz ist die CC BY. Das ist auch eine relativ einfache Variante der Lizenz. Die CC BY-Lizenz wird auch als die Lizenz für Namensnennung genannt.

Die Urhebernennung ist erforderlich und die Nennung der Lizenz CC BY, einschließlich des vollständigen Links zum originären Datensatz und auch der Hinweis, ob und dass der Datensatz bearbeitet wurde, und inwiefern es bearbeitet wurde. Diese Lizenz ist kompatibel und kombinierbar mit allen Lizenz, die es im Aufbau Rechte Modul gibt, außer mit der CC0. Das heißt, Sie können CC BY SA oder CC BY NC oder CC BY SA NC ND kombinieren. Das heißt, zusätzlich zur Namensnennung können noch Angaben zu der kommerziellen oder nicht kommerziellen Nutzung oder der Einschränkung der Veränderungen kombiniert werden.

Der Vorteil bei dieser Lizenz ist, dass Sie die Sicherheit haben, dass Sie namentlich mit der Behörde oder als Land Berlin genannt und auch Änderungen in der Weiterverarbeitung Ihrer Daten kenntlich gemacht werden.

Was können Sie als Datennutzer:in mit diesen Daten machen?

Die Daten können in jedwedem Format oder Medium vervielfältigt und weiterverbreitet werden. Die Daten können gemixt, verändert und darauf aufgebaut werden und zwar für beliebige Zwecke, sogar für kommerzielle Zwecke.

CC BY SA „Abwandlungslizenz“:


Eine weitere Lizenz, die auf der Namensnennung-Lizenz aufbaut, ist: CC BY SA. Man nennt sie auch gerne die „Abwandlungslizenz“. Hier haben Sie auch Ihre Namensnennung, dass die Daten von Ihnen veröffentlicht wurden und auch die Kenntlichmachung der Abwandlung, die aufbauend auf Ihren Daten entstanden ist. Und zusätzlich geben Sie mit „SA“ (Share-alike) an, dass die nachgenutzten Daten ebenfalls unter „freien Lizenzen“ weitergegeben werden können.

Sie haben den Vorteil, dass Sie namentlich genannt werden und Änderungen kenntlich gemacht werden und mit der Bedingung S, haben Sie die Sicherheit, dass keine:r sich Ihre Daten mit Änderungen zum „Eigentum machen“ kann.

Der Nachteil oder die Schwierigkeit für Datennutzende ist es, die Abwandlungen, die er oder sie gemacht hat, aufzulisten oder anzugeben. Man muss immer abwägen, ab wann man von einer Abwandlung von den veröffentlichten Daten ausgehen kann.


CC BY NC „Keine Kommerzielle Nutzung“:

Eine weitere Lizenz ist die CC BY NC. Das ist eine Lizenz, die auf der Namensnennung-Lizenz aufbaut, mit dem Hinweis der „Nicht kommerziellen Nutzung“.  Auch bei dieser Lizenz ist das Teilen und Bearbeiten von Daten möglich, aber nicht deren kommerzielle Nutzung.

Fraglich ist auch, was als kommerzielle Nutzung gesehen wird. Schon die Einbindung der Daten in einer Präsentation in einem werblichen Umfeld kann als kommerzieller Zweck gesehen werden.

Wir als Open Data Berlin empfehlen nicht diese Lizenz auf dem Open Data Portal zu wählen, da nach dem E-Government-Gesetz eine kommerzielle Nutzung bei veröffentlichten Daten gewährt werden soll. Wenn Sie keine kommerzielle Nutzung ihrer Daten wollen, dann sollten Sie diese nicht auf dem Open Data Portal veröffentlichen.

CC BY NC ND „Keine Abwandlungen“:

Die nächste Lizenz ist die restriktivste Lizenz, die es bei der Creative Commons zur Auswahl gibt, und zwar die CC BY NC ND. Neben der Namensnennung bei der Veröffentlichung der Daten, ist jegliche Abwandlung und Veränderung der Daten verboten und man kann auch nicht die Daten für kommerzielle Zwecke verwenden.

Als Open Data Berlin empfehlen wir auch diese Lizenz nicht zu verwenden, da sie nach dem § 13 E-Government-Gesetz die Nutzung der Daten für kommerzielle Zwecke verbietet und kein Entstehen von neuen Ideen und Geschäftsmodellen ermöglicht. Wir hatten als Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe damals das Thema Open Data ins Leben gerufen, um mit offenen Daten der Verwaltung die Wirtschaft beim Entstehen neuer Geschäftsmodelle zu fördern und diese Lizenz ist nicht im Sinne unserer Open-Data-Philosophie.

ODbL-Lizenz:

Die ODbL-Lizenz ist eine Lizenz, die speziell auf die Datenbanken zugeschnitten ist. Sie wird zum Beispiel von Open Street Map genutzt. Änderungen, die bei der neu entstehenden Datenbank generiert werden, werden auch als solche kenntlich gemacht. Die Benutzer:innen einer Datenbank, die diese Lizenz hat, können Inhalte frei teilen, ändern und verwenden. Bei dieser Lizenz muss auch der Name der ursprünglichen Datenbank genannt werden.

Datenlizenzen Deutschland:

Die Lizenzart „Datenlizenz Deutschland“ ist in Zusammenarbeit von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden als Empfehlung für eine einheitliche Nutzungsbestimmung für Verwaltungsdaten in Deutschland entwickelt worden. Es gibt mittlerweile die Version 2.0, die auch offiziell durch den Sachverständigenrat der Open Definition als offene Lizenz anerkannt ist.

Die Datenlizenz Deutschland liegt in der aktuellen Version in zwei Varianten vor:

Die Variante Namensnennung verpflichtet die Datennutzenden, die jeweiligen Datenbereitstellenden zu nennen. Die Variante Zero ermöglicht eine einschränkungslose Weiterverwendung.

Die Datenlizenz Deutschland Zero-Lizenz ist wie die CC0 mit der Prämisse verknüpft, dass jede Nutzung ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig ist. Die Daten können für kommerzielle und nicht kommerzielle Zwecke insbesondere vervielfältigt, ausgedruckt, präsentiert, verändert, bearbeitet sowie an Dritte übermittelt werden. Diese Daten können mit Daten anderer zusammengeführt und zu selbständigen neuen Datensätzen verbunden werden. Es können neue Geschäftsmodelle generiert, neue Produkte und Anwendungen entwickelt werden.

Bei der Datenlizenz Deutschland Namensnennung gelten diese Möglichkeiten der Datenverwendung auch, nur dass bei der Nutzung darauf geachtet werden muss, dass Angaben als Quellenvermerk enthalten sind:

1. Bezeichnung des Bereitstellers, der Bereitstellenden

2. der Vermerk „Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0“, mit Verweis auf den Lizenztext unter Govdata

3. und einen Verweis auf den Datensatz (URI)

 

Das war ein Überblick über die Lizenzarten, Sie können sich alles noch einmal genau bei Creative Commons https://creativecommons.org und Datenlizenz Deutschland https://www.govdata.de  durchlesen, welche Lizenzen welche Bedingungen haben und zu Ihren Datensätzen passen, die Sie auf dem Open Data Portal des Landes Berlin www.daten.berlin.de veröffentlichen möchten.

 

2. Vortrag: Thomas Tursics,  „Auf der anderen Seite der Lizenzen“

Referent Thomas Tursics hält im zweiten Teil des digitalen Open Data Lunches einen Vortrag mit dem Titel „Auf der anderen Seite der Lizenzen“ und schildert aus der Perspektive der Community die unterschiedlichen Herausforderungen bei der Datennutzung, insbesondere der Datenvisualisierungen, wenn restriktive statt freie Lizenzen verwendet werden.

Zu Beginn gibt Thomas Tursics einen Einblick, welche Lizenzen wie oft auf dem Open Data Portal bei der Datenveröffentlichung von Daten angegeben wurden. Wenn man die gewählten Lizenzen auf dem Open Data Portal analysiert, so stellt man fest, dass im Open Data Portal größtenteils die „Namensnennung-Lizenz“ CC-BY verwendet wird. Außerdem wurden bei den veröffentlichten Datensätzen bis zu vierzigmal die CC-SA-Lizenz und zweimal die CC-NC Lizenz vergeben. Auffällig bei der Lizenzwahl auf dem Open Data Portal ist auch, dass kein einziges Mal die CC ND-Lizenz vergeben wurde, die jegliche Veränderung von den veröffentlichten Daten ausschließen würde.

Anschließend berichtet er von seinen Erfahrungen, dass bestimmte Visualisierungen bei der Verwendung von restriktiven Lizenzen, wie zum Beispiel der CC BY NC, nicht generiert werden könnten.

Die besten Visualisierungen mit offenen Daten kommen aktuell von den Medienhäusern, wie der Berliner Zeitung oder der Berliner Morgenpost. Und diese Visualisierungen waren dadurch möglich, dass die veröffentlichten Daten auch frei nutzbar waren.

Thomas Tursics gibt aus der Perspektive der Community, die Daten nutzt, folgende Empfehlungen:

Erstens sollten keine Lizenzen gewählt werden, die es verhindern würden, dass die Daten so verändert werden können, dass Visualisierungen generiert werden können.

Zweitens sollten keinen Lizenzen gewählt werden, die die kommerzielle Nutzung der Daten einschränken würden. Zum Beispiel können die Medienhäuser durch die Veröffentlichung der Daten als Visualisierungen in den Printmedien nur dann Geld verdienen, wenn keine CC NC-Lizenz bei den jeweiligen Daten im Open Data Portal vergeben wurde.

Thomas Tursics stellte als zweites Beispiel die nicht-kommerzielle Verwendung von Daten als Visualisierungen vor. Tursics hat in seiner Freizeit auf Anfrage des jeweiligen Stadtrates, also nicht beruflich und damit auch nicht für den kommerziellen Zweck, eine Visualisierung erstellt, die den Fortschritt der Baumaßnahmen an den unterschiedlichen Schulstandorten des Bezirkes Marzahn-Hellersdorf in einer Kartendarstellung verdeutlicht.

Im Anschluss zeigte Tursics, welche Hürden beim Zitieren von CC BY-Lizenzen für die Datennutzenden im Alltag entstehen können. Die meisten wählen die CC BY-Lizenz, damit der Name des/der Datenbereitstellenden bei der Weiterverwendung genannt werden kann.

Selbstverständlich besteht immer die Gefahr, dass die Datennutzenden die Daten falsch verwenden oder falsch zitieren. Es ist fraglich, was in diesem Fall der Falschnutzung passiert und ob die Datennutzenden verklagt werden können.

Mit folgendem Hinweis gibt er ein Beispiel, wie die ALKIS-Daten der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, die von dem Datennutzenden geändert wurden, unter einer Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 richtig zitiert werden:

Man gibt den Datennamen an, den Namen der Senatsverwaltung, die Angabe, dass Daten geändert wurden und den Hinweis und den Link zu der Datenlizenz, die man nutzen soll. Man muss die Lizenzen zu den Daten und auch zu den Lizenzarten trotzdem aufnehmen.

„ALKIS Berlin“, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Berlin, Daten geändert, Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0.

Das europäische Portal hat auch einen Hinweis auf dem Portal aufgenommen, wie die Daten, die man nutzt, richtig zitiert werden.

Wenn man z. B. einen Satz aus einem veröffentlichten Buch verwendet, das man in einem Text zitieren möchte, dann gibt es viele Variationen, wie man die Quelle angibt. Die gängigste Methode ist, dass man hinter dem Satz gleich einen Quellennachweis vermerkt und unten auf der Seite die Quelle hinterlegt, aus der man die Information verwendet hat.

Wenn man eine Karte auf Basis verschiedener Daten auf einer Webseite verwendet, dann muss man in der Nähe dieser Daten die jeweilig notwendigen Lizenzen hinterlegen, mit den Angaben, wo man die Daten her hat und welcher Lizenzart (Creative Commons oder Datenlizenz Deutschland) sie unterliegen (Lizenzinformationen). Wenn man viele Daten miteinander gemixt hat, um diese Karte zu erstellen, dann wird das Zitieren der unterschiedlichen Datenquellen und der Lizenzarten ganz schön lang.

Eine weitere Herausforderung liegt darin, die Lizenzinformationen in der Nähe der Karten oder Tabellen anzugeben.

Ein weiteres Beispiel für die Herausforderungen der Nutzung der CC BY-Lizenzen und deren Zitieren der Datenquellen und Lizenzarten stellt Thomas Tursics am Beispiel der Nutzung von Sprachassistenten dar: Es gibt auch Mini Computer, wie zum Beispiel Alexa, die von uns nach der Suche von Daten befragt werden. Wenn Alexa zum Beispiel die Frage bekommt: „Kann ich am Müggelsee baden?“ Dann antwortet der Sprachassistent „Ja, an der Großen Krampe ist das Wasser sauber und 19 Grad Celsius warm. Wenn der Sprachassistent auch auf die Lizenzangaben hinweisen müsste, dann würde noch folgende Information genannt werden: “Diese Info wurde präsentiert als „Liste der Badestellen“ vom Landesamt für Gesundheit und Soziales als Creative Commons – Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Deutschland. Mehr Infos zu den Lizenzen erfährst du unter den Webseiten der Creative Commons Lizenzen“.

Dann würde Alexa anfangen die URL vorzulesen. Wenn man mit den Daten richtig arbeiten möchte, dann passiert genau das beim mündlichen Zitieren von Datenquellen und Lizenzen durch Sprachassistenten.

Als nächstes präsentiert Thomas Tursics die Verwendung von Daten der Deutschen Bahn als Basis für die Open Street Map. Zum Beispiel gibt es eine Liste der Deutschen Bahn zu den Fahrstühlen und ihrem aktuellen Zustand, ob diese an den jeweiligen Standorten funktionieren oder nicht funktionieren. Wenn die Deutsche Bahn darauf bestehen würde, dass bei der Verwendung ihrer Daten zu den Fahrstühlen die Lizenz CC BY genannt und Angaben zur jeweiligen Lizenz auf der Open Street Map-Karte gemacht werden müssten, dann gäbe es keinen Platz für die ausführliche Form der Lizenzangaben auf der Kartendarstellung.

Daher gilt folgende Regelung auf der Open Street Map bei der Verwendung von Daten: Wenn die Daten der Deutschen Bahn (DB) Bestandteil des Open Street Map-Datenbankwerkes werden, genügt eine Nennung der Deutschen Bahn AG in der Liste der Beitragenden „Attributors“. Eine Nennung der DB bei jeder Verwendung der Daten, auch durch die Lizenznehmer:innen des oben genannten Datenbankwerkes, ist dann nicht mehr erforderlich. Eine indirekte Nennung mit Verweis auf den Herausgeber des jeweiligen Datenbankwerkes genügt bei den „Attributors“ der Open Street Map.

Auch bei der Suche von Daten bzw. Werken in Suchmaschinen, wie zum Beispiel Wikidata oder bei der Verwendung von „Super Open Data“ oder Linked Open Data, ist es wichtig, dass die Daten unter CC0-Lizenz stehen, damit sie in Suchen auffindbar sind.

Wenn man ein Denkmal mit Bild in der Suchmaschine Wikidata in einem Suchfeld eingibt, funktioniert das Suchen des Werkes nur dann, wenn es unter einer freien Lizenz hinterlegt wurde. Die Daten, die mit CC BY hinterlegt wurden, werden nicht gefunden.

Eine CC BY-Lizenz bei Faktendaten hat keinen Sinn, da es keine kreative Schöpfung bei dieser Datenart gibt, da die Informationen Allgemeinwissen darstellen und allen Menschen bekannt sind.  Wenn man zum Beispiel über den Fernsehturm eine genaue Angabe macht, wo dieser steht und da man die erste Person ist, die diese Angabe über den Fernsehturm gemacht hat, folglich möchte, dass der eigene Name bei der Weiterverwendung dieser Faktendaten genannt wird, ist das eigentlich keine eigene kreative Schöpfung.

Weitere Darstellungen, dass man nicht die Weiterverwendung der Daten in Karten einschränken sollte, wurde am Beispiel der Karte der Straßenbrunnen erklärt, die von einem Vertreter der Community erstellt wurde. Von einer externen Person soll es einen Hinweis gegeben haben, dass man zwar wissen darf, wo die Notbrunnen stehen, aber keine Visualisierungen erstellen darf. Dieses Verbot der Erstellung der Visualisierungen bei Informationen, die der Öffentlichkeit frei zur Verfügung stehen, hat keinen Sinn.

Als nächstes hat Thomas Tursics am Beispiel der Daten zu den Internetgeschwindigkeiten an Schulen, die als Drucksachen des Abgeordnetenhauses von Berlin veröffentlicht wurden, gezeigt, dass diese Daten als amtliche Werke keinen urheberrechtlichen Schutz genießen. Sie unterliegen jedoch dem Änderungsverbot und dem Gebot der Quellenangabe. Das bedeutet: Man muss nicht die Quellenangabe machen, sondern man kann die Angabe machen. Wenn man bei der Verwendung der Daten keinen Platz auf der Seite hat, gibt man die Lizenzen nicht an, wenn man den Platz hat, gibt man die Lizenzen an.

Zum Schluss ist Thomas Tursics darauf eingegangen, was passiert, wenn man Daten und Lizenzen miteinander mixen kann. Der modulare Aufbau der Lizenzen gestattet es, dass die Lizenzen miteinander kombiniert werden. Interessant wird es, wenn man zwei Datensätze mit zwei unterschiedlichen Datenlizenzen hat.

Es gibt die sogenannte Datenlizenztabelle von Creative Commons, die zeigt, wie man Lizenzen miteinander mixen bzw. aufeinander aufbauen kann.

Die WOFIS Wochenmarktwebseite, mit allen Wochenmärkten in ganz Deutschland, zeigt zum Beispiel eine Karte an, auf der jeweils eine Datenquelle und eine Lizenz der Stadt angezeigt wird. Ändert sich die Stadt, die man anwählt, dann zeigt sie einen anderen Datensatz mit der jeweiligen Datenlizenz an. Das ist eine sehr gute Art und Weise, wie man mit Karten umgeht, die auf mehreren Datenquellen mit unterschiedlichen Datenlizenzen basieren.

Die letzte Visualisierung, die gezeigt wurde, waren die Datenwaben von Thomas Tursics, die er mit vielen Daten aus der Stadt Wien erstellt hat. Bei jedem Datensatz war dieselbe Datenlizenz hinterlegt, wobei einige Dezernate mit eigenem Namen genannt werden wollten, obwohl es urheberrechtlich ausreichen würde, wenn lediglich die Stadt Wien als Datenbereitstellerin genannt werden würde.

 

Gestellte Fragen im Chat nach den Vorträgen:

1. Frage: Wird es möglich sein, dass man die Art der Lizenz bei Datensätzen wechseln kann?
Technisch ist es möglich, dass man auf dem Open Data Portal die Datenlizenz nach der Veröffentlichung ändern kann. Jedoch ist es datenschutzrechtlich nicht zu empfehlen, eine Lizenz, die man einmal vergeben hat, zu widerrufen. Ist der Datensatz einmal mit der jeweiligen Lizenz veröffentlicht worden, so gilt für die Datennutzenden die erste Lizenz, die bei der Veröffentlichung gewählt wurde.

2. Kann man bei einem Datensatz die Lizenzen verwaltungsintern und öffentlich unterschiedlich auswählen?
Eine Duale Lizenzierung ist erlaubt. Das heißt, man kann für die Nutzung der Daten innerhalb der Verwaltung eine Nutzungsbedingung vereinbaren und für die Veröffentlichung auf dem Open Data Portal eine entsprechende Lizenz für Dritte für die Nachnutzung der Daten auswählen. Lizenzen werden in der Regel bei der externen Veröffentlichung von Daten verwendet.


3. Der ursprüngliche Ersteller eines Datensatzes sollte nicht haftbar für Fehler sein, die durch Veränderung entstehen.
Der/die Ersteller:in der Daten wird nicht haftbar gemacht für die Veränderungen, die durch Dritte an den jeweiligen Daten vorgenommen wurden.

4. Die Nutzung von Open Data soll ja laut EGovG bzw. Open-Data-Verordnung „so wenig wie möglich“ eingeschränkt werden. Hinsichtlich der CC-Lizenzen ist der Zusatz SA ja schon eine gewisse Art der Einschränkung. Gibt es hier ggf. Empfehlungen oder Leitfäden, in welchen Fällen der Zusatz zu verwenden/sinnvoll ist und wo nicht?
Die Community empfiehlt die Verwendung der CC0-Lizenz. Die Verwaltung empfiehlt, dass man auch die CC BY-Lizenz wählen kann, wenn man den Namen der Behörde bzw. des Landes Berlin erwähnt haben möchte. Eine CC BY SA besagt, dass neben der Namensnennung, die Daten bei der Weiterverwendung unter den gleichen Bedingungen weitergegeben werden sollen. Das erschwert für Dritte, die die Daten nutzen, die  gewünschten Lizenzangaben zu machen.


5. Speziell zum Thema Geodaten: Fast alle amtlichen Karten und Geodaten werden auf der Grundlage von amtlichen Geobasisdaten erstellt: ALKIS, ATKIS, Adressen usw. Daher können wir nicht so einfach deren bundesweite Lizenzregelung ignorieren und die abgeleiteten Daten unter CC0 setzen. Hier müsste zuerst gehandelt werden.
Sowohl unter den Bundes- und Landesverwaltungen als auch zwischen den Landesverwaltungen und den Bezirksverwaltungen muss es bzgl. Open-Data-Lizenzvergaben für Dritte Regelungen geben, wie Daten lizenziert werden, die von der Bezirks- oder Landesverwaltung von einer höheren Behörde übernommen wurden.

Kontakt

Betül Özdemir

IKT-Wirtschaft, Open Data und Deep Tech Berlin

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