Berliner Kulturbetriebe bekommen Unterstützung in der Krise

Kategorie: Kreativwirtschaft

© Edward Cisneros / Unsplash

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Die vielfältige und beliebte Kulturlandschaft Berlins, die durch die Covid-19-Pandemie besonders in Mitleidenschaft gezogen worden ist, kann nun auf finanzielle Hilfe zurückgreifen: Das Corona-Soforthilfepaket IV, welches sich auf insgesamt 30 Millionen Euro beläuft, richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen der Kultur- und Medienbranche, für die es bisher kein passendes Förderinstrument gab.

 „Kultur prägt unsere Stadt in so vielfältiger Form. In der Corona-Krise sind Akteure im Kultur- und Medienbereich vielfach als erste und dann sehr schwer getroffen, da ihnen Einnahmen komplett wegbrechen“, sagt Kultursenator Klaus Lederer. „Es ist unsere Pflicht, ihnen zu helfen, sie finanziell zu unterstützen und ihr Überleben zu sichern – eine lebendige Demokratie braucht eine lebendige Kulturszene. Mit dem Soforthilfepaket IV erreichen wir kleine und mittlere Kulturbetriebe, die bisher ganz ohne oder ohne hinreichende Unterstützung waren. Für mich ein wichtiger Baustein zum Erhalt kulturellen Lebens in der Stadt.“

Das Soforthilfeprogramm IV richtet sich an professionelle kulturelle Orte und Betriebe wie z.B. private Galerien, Museen, Theater, Musikensembles, Musiktheater, Clubs und Musikspielstätten mit einem Schwerpunkt auf kuratierten und/oder Liveprogrammen, aber auch an Independent-Kinos und private Medien.

Von Montag, 11. Mai 9:00 Uhr bis zum Freitag, 15. Mai 2020, 18:00 Uhr können Anträge auf Mittel aus dem Soforthilfeprogramm IV bei der Investitionsbank Berlin (IBB) im Online-Antragsverfahren eingereicht werden.

Die Plattform finden Sie unter folgendem Link: https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/soforthilfe-iv.html

Antragsberechtigt für das Soforthilfeprogramm IV sind kleine und mittlere Unternehmen im Kultur- und Medienbereich,

  • die nicht regelmäßig oder nicht überwiegend öffentlich gefördert werden
  • mit mehr als 10 Beschäftigten (in Vollzeitäquivalent)
  • mit Betriebsstätte oder Unternehmenssitz in Berlin und
  • die bei einem Berliner Finanzamt angemeldet sind.
  • Der jährliche Umsatz darf im Mittel 10 Millionen Euro nicht überschreiten.

Die Höhe der Soforthilfe beträgt bis zu 25.000 Euro und orientiert sich an einem glaubhaft versicherten Liquiditätsengpass für die auf die Antragstellung folgenden drei Monate. In begründeten Einzelfällen kann eine Soforthilfe von mehr als 25.000 Euro beantragt werden.

Ausführliche Informationen und einen ausführlichen FAQ-Katalog der Investitionsbank Berlin finden Sie hier.

Weiterer Schutzschirm für den Mittelstand in Vorbereitung

Da die Corona-Pandemie den hiesigen Mittelstand ebenfalls vor bisher ungekannte Herausforderungen stellt, legt der Senat ein weiteres Programm für Berliner Unternehmen mit mehr als 10 und bis zu 100 Beschäftigten auf. Dieses Programm Soforthilfe V mit einem Finanzvolumen von rund 75 Millionen Euro wird in den nächsten Tagen erarbeitet. Weitere Informationen finden Sie hier.

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