Die gegenwärtige Coronakrise wirkt sich auf viele Bereiche negativ aus, ganz besonders auch auf die Unterhaltungsbranche. Neben dem Musiksektor zählt auch Film und Fernsehen zu einer stark betroffenen Kategorie. Durch die getroffenen Maßnahmen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie wurden nahezu alle laufenden Produktionen verschoben oder teilweise ganz abgesagt, ebenso wie lang geplante Filmprojekte. Auch wenn sich die Situation in der 2. Jahreshälfte für die Film- und Fernsehproduktionen zunächst wieder leicht entspannte, so stand die Branche vor einem Dilemma: Versicherungen mit einer Absicherung für pandemiebedingte Drehausfälle gab es nicht. Das Risiko lag fast allein bei den Produzent*innen.
Ende Dezember 2020 hat der Berliner Senat daher beschlossen, den Film- und Fernseh-produzent*innen eine Unterstützung in Höhe von 10 Millionen Euro zuzusichern – im Rahmen der Bund-Länder-Initiativen Ausfallfonds I und II. Die Ausfallfondssollen für alle Ausfälle und Schadensfälle bei Dreharbeiten aufgrund der Pandemie greifen. Die Filmbranche soll mit dieser finanziellen Unterstützung eine Absicherung erhalten, um Risiken für Produktionsfirmen zu minimieren und entstandene Ausfallkosten erstattet zu bekommen. Die Ausfallfonds leisten somit einen Beitrag dazu, dass Berliner Produktionen wieder Fahrt aufnehmen und verschobene Projekte endlich beginnen können. Durch die beiden Ausfallfonds wird vom Land Berlin ein Zeichen an die Branche gesendet und Arbeitsplätze in der stark gebeutelten Kultur- und Kreativbranche gesichert. „Wir hoffen, den Filmschaffenden damit ein gutes Rüstzeug zu geben, damit die Produktion von hochwertigem filmischem Content ‚Made in Berlin‘ weitergehen kann”, so der Regierende Bürgermeister Michael Müller.
Die Förderung für Film- und Fernsehproduktionen kann rückwirkend bis zum 1. November 2020 erteilt werden und unterscheidet zwei Modelle. Der Ausfallfond I sieht 6 Mio. Euro für Berliner Kino- und HighEnd-Serienproduktionen vor. Die Unterstützung des Ausfallsfonds II in Höhe von 4 Mio. Euro, soll für TV- und Streaming-Produktionen von Berliner Produzenten verfügbar sein.
Für die erfolgreiche Organisation rund um die Ausfallfonds ist die Filmförderungsanstalt FFA im Auftrag der Länder zuständig. Seit dem 4. Januar 2021 können Anträge gestellt werden.
Weitere Informationen sowie das Antragsformular für die Ausfallfonds I und II finden Sie unter: https://www.ffa.de
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