Expertenmeinung: Brexit lockt mehr Startups nach Berlin

Kategorie: Startup

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Auf britische Startups kommen nach dem Brexit schwere Zeiten zu. Viele international agierende Startups prüfen Standorte in anderen europäischen Metropolen, insbesondere auch Berlin. “Die deutsche Startup-Hauptstadt Berlin ist der Gewinner des Brexits”, heißt es etwa seitens des<link https://deutschestartups.org/news/stellungnahme-die-deutsche-startup-hauptstadt-berlin-ist-der-gewinner-des-brexit-london-der-verlierer/#more-8924> Bundesverbandes Deutsche Startups</link>. Bereits 2014 und 2015 lag Berlin, <link http://p216128.webspaceconfig.de/http:///h>was das Investitionsvolumen in ansässige Startups betrifft</link>, vor London. So es zum Brexit kommt, wird sich der Trend wohl noch verstärken. Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer vom Bitkom befürchtet, dass sich Großbritannien “von den Standards des digitalen Binnenmarkts entfernen” werde und sich “Unternehmen aus Deutschland mit abweichenden Regeln in Großbritannien beschäftigen müssen”. Wirtschaftssenatorin Cornelia Yzer spricht angesichts des Brexits von “Umbrüchen in ganz Europa” und fordert: “Berlin muss sich in Stellung bringen und bietet beste Voraussetzungen für Unternehmer aus dem Ausland.”

Einig sind sich die Experten allerdings auch, dass ein offener und starker europäischer Binnenmarkt Voraussetzung für eine starke Startup-Szene ist. “Wir sind europäische Gründer”, heißt es etwa seitens des Bundesverbands Deutsche Startups. Bitkom-Geschäftsführer Rohleder hofft weiterhin auf einen “gemeinsamen digitalen Binnenmarkt, der Großbritannien mit einschließt” und darauf, dass auch nach einem EU-Austritt “ein möglichst einheitlicher Rechtsrahmen erhalten” bleibt.

Besondere Probleme kommen zudem auf deutsche Gründer zu, die eine britische Limited den haftungsbeschränkten deutschen Gesellschaftsformen, etwa einer GmbH oder UG, vorgezogen haben. Da für das Gründen einer Limited kein notarieller Eintrag erforderlich ist, konnten die Gesellschafter so Zeit und Geld sparen. Aufgrund des Gemeinschaftsrechts konnten sie ihre zunächst in Großbritannien gegründete Gesellschaft umgehend nach Deutschland verlegen. In einem <link http://www.gruenderszene.de/allgemein/brexit-limited-startups>Fachbeitrag auf Gründerszene</link> befürchtet Carlos Katins, Anwalt, nun schwere Folgen für diese Limited-Gesellschaften in Deutschland. Schließlich würden sie nur anerkannt, weil Großbritannien Mitglied der EUsei. Auf die Gesellschafter könnten nach einem EU-Austritt unvorhergesehene steuerrechtliche und haftungsrelevante Konsequenzen zukommen. Angesichts solcher und weiterer Planungsunsicherheiten in den kommenden Jahren fordert <link https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.490932.php>Cornelia Yzer</link>: “Umso wichtiger ist es, jetzt den Dialog mit unseren britischen Partnern fortzusetzen.”

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