
Zukunftsköpfe: Matthias Strobel von MusicTech Germany
Eine transparente Wertschöpfungskette, tieferer Austausch untereinander und Technologie als Enabler – so wünscht sich Matthias Strobel die Musikbranche der Zukunft.
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Anika Wiest
E-mail: anika.wiest@senweb.berlin.de
Telefon: (030) 90138423
Die Struktur der Berliner Wirtschaft ist geprägt von Klein- und Kleinstunternehmen. Bedingt durch die geringe Größe verfügen viele Unternehmen jedoch nicht über die Strukturen, um sich systematisch den Anforderungen der digitalen Transformation zu stellen
Im Rahmen der umfassenden Hilfs- und Unterstützungsmaßnahmen zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie hat das Land Berlin das Wirtschaftsförderprogramm „Digitalprämie Berlin“ aufgelegt, um damit aktiv den laufenden Digitalisierungsprozess des Berliner Unternehmen zu unterstützen – von Soloselbständigen bis zum Mittelstand. Durch das Programm sollen in den geförderten Unternehmen Investitionen in digitale Technologien erhöht, die Digitalisierung von Geschäftsprozessen vorangetrieben und die IT-Sicherheit verbessert werden. Mit der „Digitalprämie Berlin“ werden Direktzuschüsse von bis zu 17.000 € für konkrete betriebliche Digitalisierungsvorhaben gewährt.
Antragsberechtigt sind:
1. kleine und mittlere Berliner Unternehmen (KMU) mit
2. Berliner Soloselbstständige, die
Gegenstand der Förderung können ausschließlich externe Sachausgaben für Lieferungen und Leistungen sein. Ausgaben, die über die externen Sachausgaben hinausgehen, beispielsweise interne/betriebliche Personal- und Verwaltungsausgaben (Eigenleistungen) des Zuwendungsempfängers, sind nicht förderfähig.
Den Antragstellenden steht es frei, bis zu 10 zuwendungsfähige Einzelmaßnahmen aus den Förderbereichen
zu kombinieren und als Digitalisierungs-Maßnahmenpaket geltend zu machen. Damit leistet das Förderprogramm einen Beitrag zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Berliner Unternehmen und Zukunftsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Berlin.
Senatorin Ramona Pop: „Für Berliner Unternehmen führt kein Weg an der Digitalisierung vorbei, wenn sie ihre Wettbewerbsfähigkeit langfristig sichern wollen. Darum unternehmen wir alles, damit die Berliner Wirtschaft auch aus dieser Krise besser gerüstet herausgeht. In Zeiten der Corona-Krise bieten wir den Unternehmen bei der digitalen Transformation mit unserem Förderprogramm zusätzliche finanzielle Unterstützung an.“
Dr. Jürgen Allerkamp, Vorstandsvorsitzender der IBB: „Mit der Öffnung des Antragssystems wird auch die Möglichkeit einer telefonischen und förderspezifischen Beratung zum Programm angeboten. Die Telefonnummer der Beratungshotline wird mit Antragsstart auf der Förderwebsite veröffentlicht, auf der auch weitergehende Informationen zum Programm zu finden sind.“
Anträge können ab Montag, 02.11.2020, im Laufe des Nachmittags, über die Förderwebsite www.digitalpraemie-berlin.de gestellt werden.
Grundsätzlich gilt das allgemeine zuwendungsrechtliche Verbot des vorzeitigen Maßnahmenbeginns. Das bedeutet, dass Zuwendungen im Rahmen des Wirtschaftsförderprogrammes „Digitalprämie Berlin“ nur für solche Vorhaben bewilligt werden können, die noch nicht begonnen worden sind. Das mit dem Zuwendungsantrag geltend gemachte Digitalisierungsvorhaben ist mithin erst nach Bekanntgabe des Zuwendungsbescheides zu beginnen. Als Vorhabenbeginn ist grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages oder jede sonstige Ausführungshandlung zu werten.
Die geltenden Bestimmungen zur Gewährung der Digitalprämie sind der aktuellen Förderrichtlinie vom 19.10.2020 zu entnehmen.
Eine transparente Wertschöpfungskette, tieferer Austausch untereinander und Technologie als Enabler – so wünscht sich Matthias Strobel die Musikbranche der Zukunft.
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