Wichtige Kriterien neben dem Innovationsgehalt des Vorhabens sind unter anderem auch ein erbrachter “proof of principle”, etwa ein Mock-Up oder ein Labormuster sowie technische und betriebswirtschaftliche Fachkenntnisse der Gründer. Wer gefördert wird, muss monatlich mindestens 60 Stunden am Arbeitsplatz anwesend sein. Bewerben können sich Hochschulabsolventen – vorausgesetzt sie werden durch einen wissenschaftlichen Mentor von einem der vier Mitglieder des Konsortiums betreut. Während des Förderzeitraums von sechs Monaten sollen die Teams ihren Prototypen fertigstellen.
Interessierte Gründer erhalten an einem der Gründungsservices der vier Universitäten nach einer Erstberatung das erforderliche Bewerbungsformular. Ausgewählte Teams werden voraussichtlich ab November gefördert. Auf Grundlage einer Zwischenpräsentation entscheidet eine Jury, ob das Stipendium um weitere sechs Monate verlängert wird.
Insgesamt stehen rund 855.000 Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und durch die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung bereit.
Ansprechpartner:
Freie Universität Berlin: Katja Brunner Tel.: 030 838-61555 Mail: katja.brunner@fu-berlin.de
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